Die Staatsanwaltschaft Graubünden wirft einem Mann vor, in einen internationalen Drogenhandel mit Kokain und Marihuana verwickelt zu sein und dabei Kurierfahrzeuge organisiert zu haben. Zusätzlich steht er unter Verdacht der Geldwäscherei. Seit Juli 2024 befindet er sich in Untersuchungshaft, die mehrfach verlängert wurde. Der Mann beantragte seine sofortige Entlassung – ohne Erfolg.
Das Gericht sieht nach wie vor einen dringenden Tatverdacht als gegeben. Mehrere Personen haben den Mann mit ihren Aussagen erheblich belastet, sowohl bezüglich des Drogenhandels als auch der Geldwäscherei. Seine eigene Interpretation der Zeugenaussagen reichte nicht aus, um die Beweiswürdigung der Vorinstanz zu erschüttern. Im Haftverfahren genügen konkrete Verdachtsmomente – ein abschliessendes Beweisverfahren ist nicht erforderlich.
Besonders schwer wog die sogenannte Verdunkelungsgefahr: Der Mann soll während der laufenden Untersuchungshaft versucht haben, eine Person einzuschüchtern. Zwei Belastungszeugen gaben zudem an, sie hätten Angst vor Rache aus dem Netzwerk des Mannes. Hinzu kommt, dass er bei seiner Verhaftung versucht hatte, sein verschlüsseltes Mobiltelefon zu zerstören. Diese konkreten Anhaltspunkte bestätigen die Gefahr, dass er Beweise vernichten oder Zeugen beeinflussen könnte.
Auch die Dauer der Haft ist nach Ansicht der Richter noch verhältnismässig. Dem Mann droht im Fall einer Verurteilung wegen qualifizierten Drogenhandels eine empfindliche Freiheitsstrafe. Zusätzlich könnten ein früherer Strafvollzug von 14 Monaten widerrufen und eine Ersatzfreiheitsstrafe von 75 Tagen vollzogen werden. Die bereits verbüsste Haft nähert sich der drohenden Gesamtstrafe noch nicht an. Das Argument, die Untersuchung werde zu langsam geführt, liessen die Richter ebenfalls nicht gelten: Angesichts der Komplexität des Falls mit internationalen Bezügen und zahlreichen Beteiligten sei das bisherige Tempo vertretbar.