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Mann scheitert mit Klage gegen Zürcher Staatsanwaltschaft
Ein Mann wollte gegen die Einstellung eines Strafverfahrens vorgehen. Er muss nun 500 Franken Gerichtskosten tragen.

Die Zürcher Staatsanwaltschaft hatte im Dezember 2025 entschieden, ein Strafverfahren gar nicht erst aufzunehmen. Der betroffene Mann wehrte sich dagegen zunächst beim Zürcher Obergericht – ohne Erfolg. Das Obergericht trat auf seine Eingabe im Januar 2026 nicht ein.

Daraufhin gelangte der Mann ans Bundesgericht. Auch dort blieb er erfolglos. Das Gericht stellte fest, dass ihm die nötige Berechtigung fehlt, um in einem solchen Fall überhaupt Beschwerde einzulegen. Konkret hätte er dafür einen eigenen zivilrechtlichen Anspruch – also etwa einen Schadenersatzanspruch – nachweisen müssen, der sich aus dem Fall ergibt. Einen solchen Anspruch konnte er nicht geltend machen.

Das Bundesgericht wies die Eingabe deshalb als offensichtlich unzulässig ab. Gleichzeitig lehnte es das Gesuch des Mannes ab, die Verfahrenskosten nicht selbst tragen zu müssen. Er hatte zwar angegeben, finanziell bedürftig zu sein – doch trotz ausdrücklicher Aufforderung legte er dafür keine Belege vor. Zudem wäre einem solchen Gesuch ohnehin nicht stattgegeben worden, weil die Klage von Anfang an keine Aussicht auf Erfolg hatte.

Der Mann muss nun Gerichtskosten von 500 Franken bezahlen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 07. May 2026 publiziert.
Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 7B_269/2026