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TikTok-Nutzer scheitert mit Klage gegen Mobbing-Kampagne
Ein Mann mit über 100'000 TikTok-Followern wollte Anzeige wegen einer Hetzkampagne erstatten. Die Richter traten auf seine Eingabe nicht ein.

Ein TikTok-Nutzer mit mehr als 100'000 Abonnenten reichte Ende 2023 Strafanzeigen gegen zwei Personen sowie gegen Unbekannte ein. Er warf ihnen vor, zwischen November 2022 und Februar 2024 eine koordinierte Kampagne gegen ihn auf TikTok geführt zu haben – mit falschen Anschuldigungen, Beleidigungen und Drohungen. Die Staatsanwaltschaft Lausanne weigerte sich jedoch, die Anzeigen zu behandeln, und lehnte auch einen Antrag auf unentgeltliche Rechtspflege ab.

Das Waadtländer Kantonsgericht gab dem Mann teilweise recht: Es hob die Entscheidung der Staatsanwaltschaft für einen Teil der geschilderten Vorfälle auf und wies die Sache zur weiteren Untersuchung zurück. Für den Rest bestätigte es jedoch, dass keine Strafuntersuchung eröffnet wird. Dagegen zog der Mann ans Bundesgericht und verlangte, dass eine vollständige Strafuntersuchung eingeleitet und ihm die unentgeltliche Rechtspflege gewährt werde.

Die Bundesrichter traten auf die Beschwerde nicht ein. Als Geschädigter hätte der Mann darlegen müssen, welche konkreten zivilrechtlichen Ansprüche – etwa Schadenersatz oder Genugtuung – er geltend machen will und in welcher Höhe. Das tat er nicht. Zudem kritisierte er die Überlegungen des Kantonsgerichts zur unentgeltlichen Rechtspflege und zu den verlangten Sicherheitsleistungen nicht substanziell, sondern wiederholte lediglich seine früheren Argumente. Das Bundesgericht hielt fest, er habe für die Erstellung seiner Eingabe nach eigenen Angaben ChatGPT benutzt – was aber nichts an den fehlenden Begründungsanforderungen ändere.

Der Mann muss die Gerichtskosten von 600 Franken selber tragen. Das Gericht berücksichtigte dabei, dass seine finanzielle Lage offenbar angespannt ist, und setzte den Betrag entsprechend tief an. Der Antrag auf unentgeltliche Rechtspflege wurde abgelehnt, weil die Beschwerde von Anfang an keine Aussicht auf Erfolg hatte.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 07. May 2026 publiziert.
Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 7B_1209/2024