Ein in der Schweiz tätiger italienischer Architekt wurde wegen Betrugs verurteilt. Er hatte im Juni 2019 einem anderen Architekten erklärt, er benötige 100'000 Franken, um Baurechte für ein Renovationsprojekt zu erwerben – Baurechte, die für die Erteilung einer Baubewilligung unerlässlich seien. Im Gegenzug versprach er dem Geldgeber, ihm die Bauleitung des Projekts zu übertragen. Der andere Architekt lieh ihm daraufhin 102'000 Franken.
Was der Geldgeber nicht wusste: Das Projekt war zu diesem Zeitpunkt längst gescheitert. Ein benötigtes Grundstück war bereits Monate zuvor an einen Dritten verkauft worden, nachdem der Verurteilte eine Kaufoption nicht rechtzeitig eingelöst hatte. Der Verurteilte wusste also, dass das Projekt nicht mehr realisierbar war – und täuschte seinen Geschäftspartner dennoch bewusst. Das geliehene Geld verwendete er nicht für das Projekt, sondern beglich damit eine private Schuld. Das Darlehen wurde erst im Juni 2022 zurückbezahlt – mehr als zwei Jahre nach dem vereinbarten Termin und nur nach einem Betreibungsverfahren.
Die Waadtländer Berufungsinstanz hatte den Mann zu einer bedingten Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 30 Franken verurteilt. Dagegen wehrte er sich und verlangte einen vollständigen Freispruch. Er argumentierte unter anderem, der Geldgeber hätte einfache Überprüfungen vornehmen können – etwa im Handels- oder Grundbuchregister – und hätte den Betrug so erkennen können. Zudem bestritt er, dass eine Vertrauensbeziehung zwischen den beiden Männern bestanden habe.
Die obersten Richter wiesen diese Argumente ab. Sie hielten fest, dass die Täuschung als raffiniert einzustufen sei: Der Verurteilte hatte eine jahrelange professionelle Zusammenarbeit genutzt, um Vertrauen aufzubauen, und den Geldgeber durch das Unterzeichnen eines Vertrags sowie die Eintragung einer Hypothek als Sicherheit von weiteren Nachforschungen abgehalten. Der Umstand, dass das Darlehen schliesslich zurückbezahlt wurde, ändere nichts am Schuldspruch. Der Betrug sei im Moment der Täuschung vollendet gewesen.