Ein Mann hatte gegen die Mobilière Suisse Versicherungsgesellschaft ein Verfahren in einer Unfallversicherungssache angestrengt. Nachdem das Kantonsgericht Freiburg im Dezember 2025 gegen ihn entschieden hatte, zog er den Fall weiter ans Bundesgericht.
Noch bevor das Bundesgericht über die Sache inhaltlich entscheiden konnte, teilte der Mann Ende Februar 2026 schriftlich mit, dass er seine Klage zurückziehe. Damit erklärte er, auf eine weitere Prüfung seines Falls zu verzichten.
Das Bundesgericht nahm den Rückzug zur Kenntnis und strich den Fall aus seiner Liste der hängigen Verfahren. Da der Mann selbst den Rückzug veranlasst hatte, wurden ihm keine Gerichtskosten auferlegt.