Ein Ehepaar mietete ab Anfang 2021 eine 5½-Zimmer-Wohnung in einem Mehrzweckgebäude im Kanton Uri. Die Vermieterin, eine Einwohnergemeinde, kündigte den Mietvertrag im Januar 2023 per Ende April 2023. Das Landgericht Uri stellte im Februar 2024 fest, dass die Kündigung rechtsgültig war. Das Obergericht des Kantons Uri bestätigte diesen Entscheid im Februar 2026.
Das Ehepaar zog den Fall weiter und reichte beim Bundesgericht eine 153 Seiten lange Beschwerde ein, gedruckt in kleiner Schrift. Darin stellten sie unzählige, teils kaum verständliche Anträge und fochten gleichzeitig zahlreiche weitere Entscheide kantonaler Instanzen an. Den Gerichten warfen sie vor, gegen Dutzende von Gesetzesbestimmungen verstossen zu haben.
Das Bundesgericht trat auf die Beschwerde nicht ein. Es qualifizierte die Prozessführung als offenkundig querulatorisch und rechtsmissbräuchlich – gemeint ist damit, dass das Gericht die Eingabe als mutwillig und das Rechtssystem missbrauchend beurteilte. Das Ehepaar hatte zudem beantragt, dass der zuständige Bundesrichter und der Gerichtsschreiber wegen Befangenheit in den Ausstand treten sollen. Als Begründung führten sie an, diese hätten in einem früheren Verfahren Gesetze falsch angewendet. Auch dieses Begehren wies das Gericht ab, da frühere ungünstige Entscheide allein keinen Ausstandsgrund darstellen.
Das Gesuch des Ehepaars, die Verfahrenskosten nicht selbst tragen zu müssen, wurde ebenfalls abgewiesen, weil die Beschwerde von vornherein keine Aussicht auf Erfolg hatte. Die Gerichtskosten von 800 Franken wurden dem Ehepaar gemeinsam auferlegt. Das Bundesgericht machte das Paar ausserdem darauf aufmerksam, dass weitere Eingaben dieser Art in derselben Sache künftig unbeantwortet bleiben werden.