Symbolbild
Mann muss hohe Unterhaltszahlungen für Frau und Kinder leisten
Ein getrennter Ehemann wollte weniger Unterhalt zahlen – und scheiterte. Die Richter bestätigten die hohen Beiträge für Frau und Kinder.

Ein französisches Ehepaar aus dem Wallis hatte nach mehr als elf Jahren Zusammenleben im Jahr 2021 geheiratet. Kurz darauf trennten sie sich. Aus der Beziehung stammen zwei Kinder, geboren 2012 und 2014. Das kantonale Gericht verpflichtete den Mann, monatlich rund 1'700 Franken pro Kind sowie knapp 1'900 Franken für seine Frau zu bezahlen. Dagegen wehrte sich der Mann vor dem höchsten Gericht der Schweiz.

Der Mann brachte mehrere Argumente vor. Erstens behauptete er, seine Frau habe die Ehe nur geschlossen, um nach einer Trennung finanziell besser dazustehen – also ohne echten Ehewillen. Das Gericht wies diesen Vorwurf zurück: Die lange gemeinsame Zeit vor der Ehe, die gemeinsamen Kinder und die geteilte Lebensgestaltung sprächen klar für eine echte Ehe. Von einer Scheinehe könne keine Rede sein.

Zweitens bestritt der Mann, dass seiner Frau ein Arbeitspensum von 70 Prozent zugemutet werden könne. Er forderte, ihr einen höheren Verdienst anzurechnen. Auch damit drang er nicht durch: Das Gericht hielt fest, dass die Frau seit der Geburt der Kinder nie mehr als 60 Prozent gearbeitet hatte und weiterhin für die Betreuung des jüngeren, noch schulpflichtigen Kindes zuständig sei. Ein Pensum von 70 Prozent sei vertretbar, mehr jedoch nicht.

Drittens wehrte sich der Mann dagegen, dass das Gericht seinen Lohn nicht einfach nach dem tatsächlich ausbezahlten Gehalt berechnete. Er ist alleiniger wirtschaftlicher Eigentümer zweier Gesellschaften und hatte seinen eigenen Lohn in den Jahren nach der Trennung stark gesenkt – angeblich wegen finanzieller Schwierigkeiten. Das Gericht durchschaute diese Konstruktion: Da der Mann faktisch allein über beide Firmen bestimmte und die Gewinne stiegen, wurde ihm ein hypothetisches Einkommen von rund 16'800 Franken pro Monat angerechnet. Die familiären Unterhaltspflichten hätten Vorrang vor dem Ziel, Firmenkredite schnell zurückzuzahlen. Der Mann muss nun die Gerichtskosten von 4'500 Franken tragen und der Frau 800 Franken Entschädigung zahlen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 08. May 2026 publiziert.
Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 5A_801/2024