Symbolbild
Philippiner muss die Schweiz nach Jahren illegalem Aufenthalt verlassen
Ein Philippiner hielt sich trotz abgelaufenem Aufenthaltsrecht monatelang in Genf auf. Richter bestätigen seine Verurteilung zu einer bedingten Geldstrafe.

Ein philippinischer Staatsangehöriger, geboren 1972, war 2014 zum Studium nach Genf gekommen. Seine Aufenthaltsbewilligung lief Ende Oktober 2017 aus. Obwohl er deren Verlängerung beantragt hatte, lehnte das zuständige Migrationsamt dies im April 2023 ab und ordnete seine Ausreise an. Alle Rechtsmittel dagegen blieben erfolglos – zuletzt erklärte das Bundesgericht im August 2024 seine Beschwerde für unzulässig. Im Januar 2025 lief auch eine letzte Frist zur Ausreise ab.

Dennoch blieb der Mann in der Schweiz. Am 4. Mai 2025 wurde er am Flughafen Genf aufgegriffen – ohne gültigen Pass, ohne Aufenthaltsbewilligung und ohne ausreichende finanzielle Mittel. Er hatte zwar weitere Gesuche und Einsprachen eingereicht, doch diese hatten keine aufschiebende Wirkung auf die Ausreisepflicht. Das Genfer Polizeigericht verurteilte ihn im Juni 2025 wegen illegalen Aufenthalts zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 10 Franken. Das Genfer Kantonsgericht bestätigte dieses Urteil im Dezember 2025.

Vor Bundesgericht machte der Mann geltend, sein Aufenthalt sei durch die laufenden Verfahren gedeckt gewesen und er habe nicht gewusst, dass er sich illegal in der Schweiz aufhielt. Die Richter liessen diese Argumente nicht gelten. Der Mann habe sehr wohl gewusst, dass er keine gültige Bewilligung mehr besass. Seine eigenen Handlungen – das systematische Einlegen von Rechtsmitteln und Einreichen neuer Gesuche – zeigten, dass er sich seiner Lage bewusst war. Nichts hätte ihn daran gehindert, die Schweiz zu verlassen und die Verfahren von den Philippinen aus abzuwarten.

Auch den Antrag auf einen unentgeltlichen Rechtsbeistand lehnten die Richter ab. Der Mann verfüge über einen Universitätsabschluss, beherrsche die französische Sprache und sei durchaus in der Lage, seine Interessen selbst zu vertreten. Der Fall weise keine aussergewöhnliche rechtliche Komplexität auf. Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab und auferlegte dem Mann Gerichtskosten von 1200 Franken.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 08. May 2026 publiziert.
Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 6B_2/2026