Ein Vater und eine Mutter, die nie verheiratet waren, lebten bis 2022 mit ihrer gemeinsamen Tochter in Spanien zusammen. Nach der Trennung verliess die Mutter zunächst heimlich die bisherige Wohnstadt und zog mit dem Kind an einen anderen Ort in Spanien. Ein spanisches Gericht sprach dem Vater daraufhin das alleinige Sorgerecht zu und ordnete an, das Kind bis Ende Mai 2023 an ihn zu übergeben. Die Mutter ignorierte dieses Urteil, tauchte unter und lebte mit der Tochter ab mindestens Juni 2025 illegal im Kanton Neuenburg. Ein europäischer Haftbefehl wegen Kindesentführung wurde gegen sie ausgestellt.
Im Januar 2026 stellte der Vater in der Schweiz einen Antrag auf Rückgabe seiner Tochter, gestützt auf das internationale Abkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung. Das Neuenburger Kantonsgericht ordnete im März 2026 die Rückkehr des Mädchens nach Spanien an. Als Schutzmassnahme wurde das Kind vorübergehend ausserhalb des Kantons untergebracht, und der Mutter wurden die Besuchsrechte sowie der Kontakt per Videoanruf vorläufig entzogen. Die Mutter wehrte sich gegen diese Entscheide.
Vor dem höchsten Gericht machte die Mutter geltend, das Kind habe sich in der Schweiz gut integriert und sei daher nicht zurückzuschicken. Zudem behauptete sie, der Vater habe das Mädchen sexuell misshandelt, weshalb eine Rückkehr für das Kind unzumutbar sei. Die Richter wiesen beide Argumente ab. Zur Integration stellten sie fest, dass das Mädchen zwar Französisch spricht und Freundschaften geschlossen hat, jedoch unter dem Einfluss eines angsteinflössenden Umfelds aufgewachsen ist – die Mutter liess die Tochter ständig per GPS überwachen – und die Familie stark von einer religiösen Gemeinschaft abhängig war. Die Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs beurteilten die Richter als nicht glaubwürdig, da die psychologischen Berichte auf einseitigen und teils falschen Angaben der Mutter beruhten.
Den Entzug des Besuchsrechts der Mutter während des Verfahrens bestätigten die Richter ebenfalls. Angesichts der wiederholten Missachtung von Gerichtsentscheiden und der konkreten Gefahr einer erneuten Entführung sei diese Massnahme verhältnismässig gewesen. Das Mädchen soll nun vom Vater persönlich aus dem Heim abgeholt und nach Spanien gebracht werden. Die Frage, wie der Kontakt zwischen Mutter und Kind künftig geregelt wird, ist von den spanischen Gerichten zu entscheiden.