Eine Frau aus dem Kanton Graubünden war in Streitigkeiten mit ihren Nachbarn verwickelt. Im Zusammenhang mit einem Verfahren wegen Ehrverletzung hatte das Obergericht Graubünden von ihr eine Sicherheitsleistung verlangt – eine Art Kaution, die in bestimmten Strafverfahren hinterlegt werden muss. Dagegen wollte sich die Frau zur Wehr setzen und gelangte ans Bundesgericht.
In ihrer Eingabe schilderte die Frau jedoch lediglich die Hintergründe der Nachbarschaftskonflikte. Sie ging mit keinem Wort auf die eigentliche Begründung des Obergerichts ein, das die Sicherheitsleistung angeordnet hatte. Wer vor Bundesgericht eine Entscheidung anfechten will, muss aber konkret darlegen, warum der angefochtene Entscheid falsch sein soll – eine blosse Schilderung des Sachverhalts reicht dafür nicht aus.
Da die Frau diese grundlegenden Anforderungen an eine Eingabe nicht erfüllte, trat das Bundesgericht auf ihr Anliegen gar nicht erst ein. Das Gericht prüfte den Fall also inhaltlich nicht. Ausnahmsweise wurden der Frau keine Verfahrenskosten auferlegt.