Am 15. Oktober 2025 wurde bei einer Frau im Rahmen einer Personenkontrolle Bargeld in der Höhe von 86'500 Franken sowie 660 Euro sichergestellt. Die Behörden hegten den Verdacht, dass dieses Geld aus einer Straftat stammen könnte. Die Walliser Staatsanwaltschaft leitete daraufhin ein Strafverfahren ein, stellte dieses aber später wieder ein.
Die Frau wehrte sich auf mehreren Wegen gegen das Vorgehen der Behörden. Sie verlangte unter anderem, dass die Staatsanwaltschaft eine Strafuntersuchung gegen unbekannte Personen einleitet, und beantragte, dass ihr ein Anwalt auf Staatskosten zur Seite gestellt wird. Ausserdem stellte sie ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege, also darum, von den Verfahrenskosten befreit zu werden. Das Walliser Kantonsgericht wies alle diese Anliegen im Februar 2026 ab oder trat gar nicht erst darauf ein.
Daraufhin gelangte die Frau mit gleich drei separaten Eingaben ans Bundesgericht. Dieses vereinigte die drei Verfahren und behandelte sie in einem einzigen Entscheid. Die Richterinnen und Richter kamen zum Schluss, dass die Eingaben den formellen Anforderungen nicht genügten: Die Beschwerden seien zwar sehr umfangreich, enthielten aber keine ausreichende rechtliche Begründung. Zudem bezögen sie sich grösstenteils nicht auf die eigentlichen Streitpunkte, die das Kantonsgericht beurteilt hatte.
Das Bundesgericht trat deshalb auf alle drei Beschwerden nicht ein. Die Gesuche um unentgeltliche Rechtspflege – also darum, die Gerichtskosten nicht selbst tragen zu müssen – wurden ebenfalls abgelehnt. Das Gericht begründete dies damit, dass die Eingaben von vornherein keine Aussicht auf Erfolg gehabt hätten. Zudem habe die Frau ihre finanzielle Bedürftigkeit trotz Aufforderung nicht ausreichend belegt. Sie muss nun Gerichtskosten von 800 Franken bezahlen.