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Mann scheitert mit Klage – Bundesgericht tritt nicht auf seinen Fall ein
Ein Mann erstattete Strafanzeige, doch die Behörden lehnten eine Untersuchung ab. Seine weiteren Rechtsmittel blieben erfolglos – er muss nun 500 Franken Gerichtskosten tragen.

Publikationsdatum: 12. Mai 2026

Ein Mann hatte Strafanzeige erstattet, woraufhin die Bundesanwaltschaft Ende November 2025 entschied, den Fall gar nicht erst zu untersuchen. Der Mann akzeptierte dies nicht und zog den Entscheid weiter ans Bundesstrafgericht. Dessen Beschwerdekammer wies sein Anliegen im März 2026 ab.

Daraufhin wandte sich der Mann ans Bundesgericht. Dieses stellte jedoch fest, dass Entscheide der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts grundsätzlich nicht ans Bundesgericht weitergezogen werden können. Das Bundesstrafgericht hatte den Mann in seinem Entscheid ausdrücklich auf diese Rechtslage hingewiesen. Da keine der seltenen Ausnahmen zutraf, trat das Bundesgericht auf die Eingabe des Mannes nicht ein.

Zusätzlich beantragte der Mann, von den Gerichtskosten befreit zu werden, weil er sich die Kosten nicht leisten könne. Auch dieses Gesuch wurde abgewiesen, da sein Vorgehen von Anfang an keine Aussicht auf Erfolg hatte. Allerdings wurden seine finanziellen Verhältnisse bei der Festsetzung der Kosten berücksichtigt.

Der Mann muss nun Gerichtskosten von 500 Franken bezahlen. Der Fall zeigt, dass nicht jeder Entscheid einer unteren Instanz automatisch ans Bundesgericht weitergezogen werden kann – bestimmte Entscheide des Bundesstrafgerichts sind vom Weiterzug ausgeschlossen.

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Urteilsnummer: 7B_381/2026

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