Symbolbild

Nachbarn scheitern mit Widerstand gegen Neubau in Maienfeld

In Maienfeld planen mehrere Eigentümer vier Mehrfamilienhäuser. Anwohnende wehrten sich dagegen – ohne Erfolg.

Publikationsdatum: 13. Mai 2026

In Maienfeld wollten mehrere Grundeigentümer ein bestehendes Gebäude abreissen und durch vier Mehrfamilienhäuser mit einer Tiefgarage ersetzen. Die Stadt Maienfeld erteilte die Baubewilligung, das zuständige kantonale Departement bewilligte zusätzlich den Näherbau an die Kantonsstrasse sowie die Zufahrt. Dagegen wehrten sich drei Nachbarn, die Miteigentümer einer angrenzenden Liegenschaft sind.

Die Nachbarn hatten ursprünglich keine Einsprache gegen das Bauprojekt erhoben – sie erklärten ausdrücklich, gegen die vier Mehrfamilienhäuser keine Einwände zu haben. Dennoch zogen sie gegen die kantonale Zusatzbewilligung vor Gericht. Das Obergericht des Kantons Graubünden wies ihre Klage ab. Es anerkannte zwar, dass die Stadt Maienfeld bei der Publikation des Baugesuchs einen Fehler begangen hatte – eine geplante Projektänderung war nicht öffentlich ausgeschrieben worden. Diesen Verfahrensfehler wertete das Gericht jedoch als nachträglich geheilt, weil die Nachbarn im Laufe des Verfahrens ausreichend Gelegenheit hatten, sich zu allen relevanten Punkten zu äussern.

Die Nachbarn zogen den Fall weiter ans höchste Gericht. Sie argumentierten unter anderem, die Stützmauer zur Kantonsstrasse halte den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstand von fünf Metern nicht ein und das Projekt erfülle die gestalterischen Anforderungen im Erhaltungsbereich von Maienfeld nicht. Zudem verlangten sie, als sogenannte Mitbauherrschaft am Bewilligungsverfahren beteiligt zu werden, weil ihr Grundstück für die Erschliessung des Neubaus genutzt werde. Das Bundesgericht liess diese Argumente nicht gelten: Da es sich um kantonales Recht handelt, prüft es solche Fragen nur auf offensichtliche Fehler hin – und solche waren nicht erkennbar.

Das Bundesgericht wies die Beschwerde der Nachbarn vollumfänglich ab. Diese müssen nun die Gerichtskosten von 4000 Franken tragen und die Bauherrschaft mit 2500 Franken entschädigen. Das Bauprojekt in Maienfeld kann damit wie bewilligt realisiert werden.

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Urteilsnummer: 1C_444/2025

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