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Erben dürfen Zonenplanänderung nicht ohne alle Miterben beantragen

Eine Erbengemeinschaft wollte eine Umzonung ihres Grundstücks in Beckenried erzwingen. Die Richter lehnten dies ab, weil nicht alle Miterben mitgemacht hatten.

Publikationsdatum: 13. Mai 2026

Eine Erbengemeinschaft in der Nidwaldner Gemeinde Beckenried besitzt gemeinsam ein Grundstück, das teils in der Landwirtschaftszone, teils in der Wohnzone liegt. Vier der fünf Mitglieder der Erbengemeinschaft wollten erreichen, dass die Gemeinde das Bauland auf dem Grundstück nach Norden verschiebt – eine Idee, die bereits 2018 im Gespräch war. Die Gemeinde hatte das Grundstück sogar mit dem Argument, die Erbengemeinschaft sei handlungsunfähig, von einer Teilrevision des Zonenplans ausgenommen.

Im März 2024 beantragten die vier Erben beim Gemeinderat Beckenried formell, die Zonenplanänderung an der nächsten Gemeindeversammlung zu traktandieren. Der Gemeinderat lehnte dies ab. Auch der Nidwaldner Regierungsrat wies eine Beschwerde dagegen ab. Das kantonale Verwaltungsgericht trat auf eine weitere Beschwerde der vier Erben gar nicht erst ein – mit der Begründung, sie hätten nicht das Recht, ohne den fünften Miterben zu handeln.

Das Bundesgericht bestätigte diesen Entscheid. Bei einem Grundstück im Gesamteigentum einer Erbengemeinschaft müssen grundsätzlich alle Mitglieder gemeinsam handeln. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn einzelne Mitglieder eine belastende Anordnung abwehren wollen und dabei die Interessen der übrigen nicht beeinträchtigen. Hier war das Gegenteil der Fall: Die vier Erben wollten aktiv eine Umzonung herbeiführen, was den nicht beteiligten fünften Miterben durchaus hätte betreffen können. Deshalb durften sie nicht ohne ihn vorgehen.

Die Erben hatten zudem argumentiert, das Verwaltungsgericht habe den Sachverhalt falsch festgestellt. Das Bundesgericht räumte zwar einen kleinen Fehler ein, erachtete ihn aber als unerheblich für das Ergebnis. Die vier Erben müssen die Gerichtskosten von 4000 Franken gemeinsam tragen.

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Urteilsnummer: 1C_558/2025

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