Seit 2014 befasst sich die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Appenzell Ausserrhoden mit dem Fall einer 1952 geborenen Frau. Mehrere psychiatrische Gutachten diagnostizierten ihr im Laufe der Jahre eine paranoide Schizophrenie beziehungsweise eine schizoaffektive Störung. Zuletzt wurde sie im Juli 2024 erneut fürsorgerisch in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. Ihre Tochter hatte zuvor eine Gefährdungsmeldung erstattet.
Im April 2025 ordnete die KESB eine Vertretungsbeistandschaft an. Diese umfasst die medizinische Betreuung, die Verwaltung von Einkommen und Vermögen sowie administrative Angelegenheiten wie Steuern und Versicherungen. Die Behörde begründete die Massnahme damit, dass die Frau in manischen Phasen nicht in der Lage sei, ihre finanziellen Angelegenheiten selbständig zu regeln. So seien etwa Krankenkassenprämien von rund 13'000 Franken nicht bezahlt und Steuererklärungen nicht eingereicht worden. Zudem fehle ihr die Einsicht in ihre eigene Erkrankung, weshalb die Gefahr bestehe, dass sie ihre Medikamente erneut absetze.
Die Frau wehrte sich gegen diese Entscheidung und zog den Fall bis vor das höchste Gericht. Sie bestritt, an einer psychischen Störung zu leiden, und argumentierte, sie könne ihre Angelegenheiten selbst oder mit Unterstützung von Familienangehörigen und ihrer Anwältin regeln. Das Gericht liess ihre Eingabe jedoch nicht zu. Es stellte fest, dass sie sich in ihrer Argumentation nicht ausreichend mit den Erwägungen der Vorinstanz auseinandergesetzt hatte. Zudem stützte sie sich auf Tatsachenbehauptungen, die im vorinstanzlichen Urteil keine Grundlage hatten – etwa die Behauptung, sie sei ohne Medikamente lange Zeit symptomfrei gewesen.
Das Gericht hielt fest, dass die angeordnete Beistandschaft verhältnismässig sei: Die Frau behält in stabilen Lebensphasen die Möglichkeit, ihre Angelegenheiten weitgehend selbst zu erledigen. Einzig der Zugriff auf ein allfälliges Zahlungsverkehrskonto bleibt ihr entzogen. Die Handlungsfähigkeit als solche wird durch die Massnahme nicht eingeschränkt.