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Verurteilter Serbe muss fünf Jahre ins Gefängnis wegen Vergewaltigung

Ein Mann hatte eine 14-Jährige mit einem gefälschten Profil unter Druck gesetzt und sie mehrfach vergewaltigt. Die Richter bestätigen die Freiheitsstrafe von fünf Jahren.

Publikationsdatum: 13. Mai 2026

Ein 1996 in Serbien geborener, mehrfach vorbestrafter Mann hatte zwischen Juni und Juli 2020 eine 14-jährige Schülerin im Wallis mehrfach vergewaltigt und sexuell genötigt. Um sie gefügig zu machen, erfand er eine fiktive Person namens «C.», die das Mädchen über den Messengerdienst Snapchat bedrohte: Wenn sie nicht mit dem Mann schlafe und ihm Fotos davon schicke, werde ihrem jüngeren Bruder etwas passieren. Später drohte er, die sexuellen Aufnahmen zu verbreiten. Bei einem der Übergriffe verpasste er dem Mädchen zudem eine Ohrfeige. Auf seinen Geräten fand die Polizei zudem verbotene Pornografie und Gewaltdarstellungen; in der Wohnung seiner Mutter lagerte er Marihuana.

Das Kantonsgericht Wallis verurteilte den Mann zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren. Es anerkannte zwar, dass das Verfahren zu langsam geführt worden war – zwischen September 2021 und September 2022 fanden kaum Untersuchungshandlungen statt –, und zog deshalb sieben Monate von der ursprünglich errechneten Strafe von 67 Monaten ab. Der Verurteilte zog das Urteil ans Bundesgericht weiter und bestritt unter anderem die Beweiswürdigung sowie die Höhe der Strafe.

Das Bundesgericht wies sämtliche Einwände ab. Es hielt fest, dass die Vorinstanz die Beweise nicht willkürlich gewürdigt hatte. Die Behauptung des Verurteilten, er und das Mädchen seien gemeinsam von einer unbekannten Drittperson erpresst worden, bezeichneten die Richter als unglaubhafte Schutzbehauptung. Auch die Strafzumessung sei nicht zu beanstanden: Die Einsatzstrafe von 40 Monaten für die mehrfache Vergewaltigung der 14-Jährigen sei angesichts des mittelschweren Verschuldens, der hohen kriminellen Energie und der perfiden Vorgehensweise gerechtfertigt.

Das Bundesgericht betonte zudem, dass der Verurteilte weder Einsicht noch Reue gezeigt hatte und mehrfach vorbestraft ist. Sein Antrag auf unentgeltliche Rechtspflege wurde abgewiesen, weil sein Rechtsmittel von Anfang an keine Aussicht auf Erfolg hatte. Er muss die Verfahrenskosten von 1200 Franken selbst tragen.

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Urteilsnummer: 6B_859/2024

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