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Vater bleibt nach sexuellem Missbrauch von Tochter und Ehefrau im Gefängnis

Ein Waadtländer Vater hatte seine Tochter und Ex-Frau über Jahre sexuell missbraucht und misshandelt. Seine neunjährige Gefängnisstrafe bleibt bestehen.

Publikationsdatum: 13. Mai 2026

Ein Mann aus dem Kanton Waadt wurde wegen schwerer Sexualdelikte, Körperverletzung und Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht zu neun Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Die Opfer sind seine Tochter, die heute Anfang zwanzig ist, und seine Ex-Frau. Die Waadtländer Berufungsinstanz bestätigte das Urteil im Oktober 2025, woraufhin der Verurteilte ans Bundesgericht gelangte – ohne Erfolg.

Gegenüber seiner Ehefrau hatte der Mann ab Ende 2011 BDSM-Praktiken erzwungen, nachdem er von ihrer Affäre erfahren hatte. Er drohte ihr, sie andernfalls nie mehr ihre Kinder sehen zu lassen, und zwang sie zur Unterzeichnung eines entsprechenden Vertrags. Bis zu ihrem Auszug im April 2016 musste sie diese Praktiken gegen ihren Willen über sich ergehen lassen. Gegenüber seiner Tochter beging der Vater ab 2011 mehrfach sexuelle Handlungen, darunter im Badezimmer und in einer besonders schwerwiegenden Nacht im August 2019, als er die damals 14-Jährige stundenlang körperlich und sexuell misshandelte. Zudem schlug er sie mehrfach und versetzte ihr einmal einen so heftigen Schlag ins Gesicht, dass sie ins Spital musste.

Vor Bundesgericht rügte der Verurteilte unter anderem, dass keine neue psychiatrische Begutachtung angeordnet worden sei. Das Gericht wies diesen Einwand ab: Sein damaliger Anwalt hatte in erster Instanz ausdrücklich auf ein Ergänzungsgutachten verzichtet, und ein späterer Anwaltswechsel ändert daran nichts. Ebenso scheiterte der Versuch, die Beweiswürdigung der Vorinstanz anzufechten. Das Bundesgericht hielt fest, dass die kantonalen Richter die Aussagen der Opfer nachvollziehbar und sorgfältig gewürdigt hatten. Auch das Argument, er habe das fehlende Einverständnis seiner Frau nicht erkannt, liess das Gericht nicht gelten: Laut Gutachten war seine Schuldfähigkeit zum Tatzeitpunkt vollständig gegeben.

Die Strafe von neun Jahren hielt das Bundesgericht ebenfalls für angemessen. Die Vorinstanz hatte die Schwere der Taten, die Wiederholung über viele Jahre, den Machtmissbrauch als Vater und Ehemann sowie das weitgehende Fehlen von Reue gegenüber der Ex-Frau straferhöhend gewertet. Mildernde Umstände wie eine schwierige Kindheit des Verurteilten und sein teilweises Geständnis bezüglich der Tochter wurden berücksichtigt, änderten aber am Gesamtergebnis nichts. Der Verurteilte bleibt in Haft.

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Urteilsnummer: 6B_121/2026

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