Symbolbild

Beschuldigter muss in Untersuchungshaft bleiben nach Geldtransporter-Raub

Ein Mann, dem der Überfall auf einen Geldtransporter vorgeworfen wird, bleibt in Haft. Die Richter sehen konkrete Verdunkelungsgefahr.

Publikationsdatum: 13. Mai 2026

Am 8. Mai 2025 soll der Beschuldigte gemeinsam mit zwei weiteren Personen einen Geldtransporter aufgebrochen und mehrere Geldkoffer mit Bargeld gestohlen haben. Vorgängig sollen die Täter verschiedene Standorte ausgespäht und Geldtransporte verfolgt haben. Der Mann wurde im Dezember 2025 festgenommen und seither in Untersuchungshaft gehalten.

Der Beschuldigte wehrte sich gegen die Verlängerung der Haft und verlangte seine sofortige Freilassung. Er bestritt den Tatverdacht, zweifelte an der Echtheit der eingesetzten Waffen und warf den Freiburger Behörden vor, die Tatsachen einem vorher festgelegten Ergebnis angepasst zu haben. Das Kantonsgericht Freiburg wies seine Einwände ab und bestätigte die Untersuchungshaft. Dagegen gelangte er ans Bundesgericht.

Die obersten Richter stützten den Entscheid des Kantonsgerichts. Sie hielten fest, dass der Beschuldigte mit seinen pauschalen Einwänden gegen den Tatverdacht den gesetzlichen Anforderungen an eine Beschwerdebegründung nicht genügte. Er habe sich insbesondere nicht mit den Fingerabdrücken erklärt, die an Behältnissen mit kontaminiertem Geld gefunden wurden, und auch nicht mit einer Aufnahme, die ihn beim Zugriff auf im Wald deponierte Geldkoffer zeigt. Zur Verdunkelungsgefahr hielten die Richter fest, dass das Verfahren noch in einem frühen Stadium sei, zahlreiche sichergestellte Datenträger noch nicht ausgewertet seien und weitere Einvernahmen ausstünden. Zudem sei noch unklar, ob weitere Beteiligte involviert seien und wie die Rollen verteilt gewesen seien.

Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab. Auch das Gesuch des Beschuldigten, die Verfahrenskosten vom Staat übernehmen zu lassen, wurde abgelehnt, da seine Eingabe als weitgehend aussichtslos eingestuft wurde. Die Gerichtskosten von 1200 Franken wurden ihm auferlegt, wobei seiner angespannten finanziellen Lage bei der Bemessung Rechnung getragen wurde.

Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 7B_449/2026

Zurück zur Hauptseite