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Fahrlehrer bleibt wegen falscher Anzeige gegen Chef verurteilt

Ein ehemaliger Fahrlehrer hatte seinen früheren Chef mit erfundenen Vorwürfen angezeigt. Die Verurteilung wegen falscher Anschuldigung bleibt bestehen.

Publikationsdatum: 15. Mai 2026

Ein ehemaliger Fahrlehrer war von 2016 bis 2018 bei einer Fahrschule in Basel tätig. Nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses gerieten er und sein früherer Chef in mehrere Streitigkeiten. Im Juni 2021 erstattete der Fahrlehrer bei der Polizei Anzeige gegen den Fahrschulinhaber: Er behauptete, dieser habe in «bekifftem» Zustand Fahrstunden erteilt und ihn um rund 57'000 Franken betrogen, indem er unrechtmässig Provisionen verlangt habe. Im Oktober 2021 reichte er weitere Anzeigen nach.

Die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt trat auf diese Anzeigen nicht ein und begründete ausführlich, weshalb die Vorwürfe haltlos seien. Daraufhin wurde der Fahrlehrer selbst strafrechtlich verfolgt – wegen falscher Anschuldigung. Vor dem Strafgericht räumte er ein, den Vorwurf des Fahrens unter Drogeneinfluss «ins Blaue hinaus» erhoben zu haben, damit es «sicher zu einer Verhandlung» komme. Das Appellationsgericht Basel-Stadt bestätigte die Verurteilung und verhängte eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 30 Franken. Zudem wurde eine frühere bedingte Strafe wegen Verleumdung, übler Nachrede und Beschimpfung desselben Opfers für vollziehbar erklärt.

Der Fahrlehrer zog den Fall weiter ans höchste Gericht. Er machte unter anderem geltend, das Verfahren sei fehlerhaft geführt worden, die Anklageschrift genüge den gesetzlichen Anforderungen nicht, und sein früherer Chef hätte nicht als unschuldig eingestuft werden dürfen. Das Bundesgericht wies alle diese Einwände ab. Es hielt fest, dass die Anklageschrift klar genug formuliert war und der Fahrlehrer genau wusste, was ihm vorgeworfen wurde. Auch die Eröffnung der Strafuntersuchung gegen ihn sei rechtmässig gewesen.

In der Sache selbst bestätigten die Bundesrichter, dass der Fahrlehrer wissentlich falsche Anschuldigungen erhoben hatte. Sein eigenes Eingeständnis vor der Vorinstanz sei eindeutig. Da er mit seiner Klage scheiterte und auch kein Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege bestand, muss er die Gerichtskosten von 1'200 Franken selbst tragen.

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Urteilsnummer: 6B_955/2024

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