Zwei Landwirte im Kanton Jura sind seit Jahren verfeindet. Am 29. Februar 2020 blockierte einer der beiden mit einem Holzschnitt und einer Siloballe die einzige befahrbare Zufahrtsstrasse zum Hof seines Nachbarn. Als der Nachbar mit seinem Fahrzeug eintraf, bedrohte ihn der Landwirt auf Deutsch damit, ihn «auf den Friedhof zu bringen». Zudem rollte er absichtlich einen Baumstamm in Richtung des Autos, der nur knapp vorbeizog. Als ein Holzfäller die Strasse räumen wollte, stellte sich der Landwirt vor dessen Traktor, um die Arbeit zu verhindern. Die Polizei musste eingreifen, um die Zufahrt nach über einer Stunde wieder freizugeben.
Das Kantonsgericht des Kantons Jura verurteilte den Landwirt wegen Nötigung, Drohung und ungebührlichem Verhalten zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 30 Franken sowie einer Busse von 5'200 Franken. Zusätzlich wurde ihm verboten, seinen Nachbarn für fünf Jahre zu kontaktieren oder sich dessen Hof auf weniger als 200 Meter zu nähern. Der Verurteilte zog den Fall weiter und verlangte einen vollständigen Freispruch.
Das oberste Gericht wies alle Einwände des Landwirts ab. Dieser hatte unter anderem argumentiert, er habe lediglich sein Eigentumsrecht ausgeübt und die Strasse aus Sicherheitsgründen gesperrt. Die Richter hielten dagegen: Selbst wer ein Eigentumsrecht besitzt, darf es nicht als Druckmittel einsetzen. Da der Landwirt wusste, dass sein Nachbar die Strasse benutzte, und da diese im Winter die einzige Zufahrt zum Hof war, stellte die Blockade eine erhebliche Einschränkung der Bewegungsfreiheit dar. Wer in einem solchen Streit seine Rechte durchsetzen will, muss den Rechtsweg beschreiten – nicht physisch blockieren.
Auch den Vorwurf, er sei nicht fair behandelt worden, weil er den Förster nie direkt befragen konnte, liess das Gericht nicht gelten. Die Aussagen des Försters wurden durch die übereinstimmenden Berichte zweier vereidigter Polizisten bestätigt, die ebenfalls vor Ort waren. Damit war die Verurteilung wegen Drohung auf mehrere unabhängige Zeugenaussagen gestützt – und nicht allein auf die Aussage des Försters.