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Waadtländer Steuerbremse bleibt an Volksinitiative geknüpft

Der Kanton Waadt knüpfte eine Steuerreform an den Ausgang einer Volksabstimmung. Die Richter bestätigen diese bedingte Regelung als rechtmässig.

Publikationsdatum: 15. Mai 2026

Im Herbst 2022 lancierten Waadtländer Wirtschaftsverbände eine Volksinitiative, die eine lineare Senkung der kantonalen Einkommens- und Vermögenssteuer um 12 Prozent forderte. Als Reaktion darauf erarbeitete die Kantonsregierung ein Gegenprogramm aus mehreren Gesetzesänderungen – darunter eine schrittweise Steuersenkung von bis zu 7 Prozent sowie eine Anpassung des sogenannten Steuerdeckels, der verhindern soll, dass Steuerpflichtige übermässig belastet werden. Diese Änderung des Steuerdeckels versah der Grosse Rat mit einer besonderen Bedingung: Sie tritt nur dann in Kraft, wenn die Volksinitiative an der Urne abgelehnt wird.

Drei Waadtländer Bürger wehrten sich gegen diese Bedingungsklausel. Sie argumentierten, die Reform des Steuerdeckels habe keinen ausreichenden inhaltlichen Zusammenhang mit der Initiative und verletze die freie Willensbildung der Stimmberechtigten. Wer einen wirksamen Steuerdeckel wolle, werde faktisch gezwungen, die Initiative abzulehnen – das sei mit der Stimmfreiheit nicht vereinbar. Das Waadtländer Kantonsgericht wies ihre Klage ab, worauf sie ans Bundesgericht gelangten.

Die Bundesrichter bestätigen den kantonalen Entscheid. Sie halten fest, dass ein indirektes Gegenprojekt nicht jede einzelne Massnahme für sich betrachtet werden darf, sondern als Gesamtpaket beurteilt werden muss. Das Gegenprojekt der Kantonsregierung – mit Steuersenkungen von insgesamt mehreren hundert Millionen Franken – stelle eine echte Alternative zur Initiative dar, da beide auf eine Senkung der Steuerlast für natürliche Personen abzielten. Der Steuerdeckel sei dabei nur ein Nebenelement dieses umfassenderen Pakets.

Auch die Bedingungsklausel selbst beanstanden die Richter nicht. Sie stützt sich auf sachliche Gründe: Die gleichzeitige Anwendung der Initiative und der Steuerdeckelreform hätte den Kanton finanziell stark belastet. Zudem hatte die Regierung angekündigt, dem Parlament bei einer Annahme der Initiative die Aufhebung der übrigen Gegenmassnahmen zu beantragen. Die Stimmberechtigten hätten somit eine echte Wahl zwischen zwei unterschiedlichen Steuervisionen gehabt, ohne in ihrer freien Meinungsbildung beeinträchtigt zu werden. Die drei Beschwerdeführer müssen die Verfahrenskosten von 3000 Franken gemeinsam tragen.

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Urteilsnummer: 9C_541/2025

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