Symbolbild

Klage einer Frau scheitert wegen verpasster Frist

Eine Frau verpasste die Frist für ihre Beschwerde. Die Richter in Lausanne wiesen ihre Eingabe ab und auferlegten ihr Gerichtskosten von 500 Franken.

Publikationsdatum: 15. Mai 2026

Die Staatsanwaltschaft See/Oberland hatte die Frau im Dezember 2025 verpflichtet, eine Sicherheitsleistung zu hinterlegen – andernfalls würde ihr Strafantrag als zurückgezogen gelten. Gegen diese Anordnung wollte sie sich wehren, reichte ihre Beschwerde beim Zürcher Obergericht jedoch zu spät ein.

Das Obergericht trat auf die verspätete Beschwerde nicht ein und lehnte auch den Antrag der Frau ab, die versäumte Frist wiederherzustellen. Sie hatte geltend gemacht, wegen finanzieller Schwierigkeiten und einer Erkrankung nicht in der Lage gewesen zu sein, rechtzeitig zu handeln. Das Gericht liess dieses Argument nicht gelten, da sie kein fehlendes Verschulden glaubhaft machen konnte. Zudem waren ihre Eingaben per gewöhnlicher E-Mail von vornherein nicht formgültig.

Daraufhin gelangte die Frau ans Bundesgericht. Dort zeigte sie jedoch nicht auf, inwiefern das Obergericht das Recht verletzt haben soll. Ihre Ausführungen wiederholten im Wesentlichen, was sie bereits zuvor vorgebracht hatte – ohne sich konkret mit den Erwägungen des Obergerichts auseinanderzusetzen. Auch ihren Antrag, die ihr auferlegte Gerichtsgebühr von 300 Franken aufzuheben, begründete sie nicht hinreichend.

Das Bundesgericht trat auf die Eingabe deshalb nicht ein. Der Frau werden zusätzlich Gerichtskosten von 500 Franken auferlegt, wobei ihre finanzielle Lage bei der Festsetzung der Gebühr berücksichtigt wurde.

Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 7B_335/2026

Zurück zur Hauptseite