Der 1969 geborene Mann meldete sich im Juli 2024 bei der Invalidenversicherung an und beantragte eine ganze IV-Rente. Die IV-Stelle Bern liess medizinische und erwerbliche Abklärungen durchführen und lehnte den Rentenanspruch im Oktober 2025 ab. Das Verwaltungsgericht des Kantons Bern bestätigte diesen Entscheid im Februar 2026.
Grundlage für die Ablehnung war ein umfassendes Gutachten der medexperts ag aus St. Gallen vom August 2025. Die Experten kamen zum Schluss, dass der Mann trotz seiner gesundheitlichen Einschränkungen in einer angepassten Tätigkeit zu 80 Prozent arbeitsfähig ist. Auf dieser Basis errechneten die Behörden einen Invaliditätsgrad von 28 Prozent – für eine IV-Rente wäre mindestens ein Grad von 40 Prozent erforderlich.
Der Mann zog den Fall weiter ans Bundesgericht und verlangte, das Gutachten sei nicht massgeblich. Er verwies auf Arztberichte, die eine höhere Arbeitsunfähigkeit belegten. Die Bundesrichter liessen dieses Argument jedoch nicht gelten: Die von ihm angerufenen Berichte enthielten keine wesentlichen neuen Erkenntnisse, die das Gutachten in Frage stellen könnten. Allein eine abweichende ärztliche Einschätzung genügt nicht, um ein sorgfältig erstelltes Gutachten zu entkräften.
Das Bundesgericht wies die Klage als offensichtlich unbegründet ab. Auch das Gesuch des Mannes, von den Verfahrenskosten befreit zu werden, wurde abgelehnt – da seine Klage von Anfang an keine Aussicht auf Erfolg hatte. Er muss die Gerichtskosten von 800 Franken selbst tragen.