Das Bezirksgericht Winterthur eröffnete Ende Februar 2026 den Konkurs über eine GmbH, die sich bereits in Liquidation befand. Die betroffene Gesellschaft wehrte sich dagegen und zog den Fall ans Zürcher Obergericht – ohne Erfolg. Das Obergericht wies die Beschwerde Mitte März 2026 ab.
Daraufhin gelangte die GmbH ans Bundesgericht. Dieses forderte sie auf, einen Kostenvorschuss von 5'000 Franken zu bezahlen – eine übliche Voraussetzung dafür, dass ein Fall überhaupt behandelt wird. Die Gesellschaft leistete die Zahlung nicht fristgerecht. Das Bundesgericht setzte ihr daraufhin eine Nachfrist bis zum 24. April 2026 und machte klar, dass auf die Beschwerde nicht eingetreten werde, falls der Betrag auch dann nicht eingehe.
Die GmbH bezahlte den Kostenvorschuss auch innerhalb der Nachfrist nicht. Das Bundesgericht trat deshalb auf die Beschwerde nicht ein, das heisst, es prüfte den Fall inhaltlich gar nicht erst. Der Konkurs bleibt damit bestehen. Zusätzlich wurden der Gesellschaft Gerichtskosten von 1'500 Franken auferlegt – reduziert, weil der Aufwand für das Gericht gering war.