Eine Baufirma aus dem Unterengadin hatte über Jahre hinweg mit Konkurrenten die Vergabe von Bauaufträgen manipuliert. In zwei Zeitperioden – von 1997 bis 2008 sowie von 2008 bis 2012 – koordinierten mehrere Bauunternehmen systematisch, wer welche Aufträge erhält und zu welchem Preis. Dabei wurden sogenannte Stützofferten eingereicht, also absichtlich zu hohe Angebote, um sicherzustellen, dass ein bestimmtes Unternehmen den Zuschlag erhält. Zudem fanden regelmässige Vorversammlungen statt, bei denen die Zuschlagsempfänger und Angebotspreise bereits vor der offiziellen Offertabgabe festgelegt wurden.
Die Wettbewerbskommission (WEKO) hatte die Baufirma deshalb mit einer Busse von rund 2,25 Millionen Franken belegt. Das Bundesverwaltungsgericht reduzierte diesen Betrag leicht auf rund 2,03 Millionen Franken. Dagegen wehrte sich die Baufirma und bestritt unter anderem, dass ein übergreifendes Kartell nachgewiesen sei. Sie argumentierte, die Zusammenarbeit habe lediglich der effizienten Ressourcennutzung gedient und die Stützofferten seien nicht geeignet gewesen, den Wettbewerb zu beeinflussen.
Die Bundesrichter folgten dieser Argumentation nicht. Sie bestätigten, dass die Absprachen weit über eine legitime Zusammenarbeit hinausgingen und den Wettbewerb erheblich beeinträchtigten. Auch die Frage, ob die Busse für eine frühere Tochterfirma der Beschwerdeführerin zugerechnet werden darf, beantworteten die Richter zu Ungunsten der Baufirma: Da die Tochterfirma sämtliche Betriebsmittel, Personal und Aufträge auf die Baufirma übertragen hatte und danach nur noch als leere rechtliche Hülle existierte, sei es gerechtfertigt, die Busse der übernehmenden Firma aufzuerlegen.
Die Gesamtbusse von rund 2,03 Millionen Franken bleibt damit bestehen. Zusätzlich muss die Baufirma die Gerichtskosten von 15'000 Franken tragen.