Zwei Miteigentümer eines Einfamilienhauses kamen jahrelang ihrer gesetzlichen Pflicht nicht nach, die elektrischen Installationen ihres Hauses periodisch kontrollieren zu lassen und einen entsprechenden Sicherheitsnachweis einzureichen. Der lokale Netzbetreiber mahnte sie mehrfach – ohne Erfolg. Schliesslich schaltete er das Eidgenössische Starkstrominspektorat (ESTI) ein, das die Hauseigentümer im Oktober 2023 förmlich zur Einreichung des Nachweises verpflichtete und ihnen dafür eine Gebühr von je 732 Franken auferlegte. Bei Missachtung drohte eine Ordnungsbusse bis zu 5000 Franken.
Die Hauseigentümer wehrten sich dagegen und verlangten eine Verschiebung der Kontrollfrist auf unbestimmte Zeit. Als Begründung führten sie unter anderem ein erhebliches Gesundheitsrisiko an: Die Eigentümerin gilt laut ärztlichen Attesten wegen einer Vorerkrankung als COVID-19-Hochrisikopatientin und soll physischen Kontakt zu Drittpersonen möglichst meiden. Das Bundesverwaltungsgericht wies ihre Klage im März 2025 ab, woraufhin das Paar den Fall weiterzog.
Das Bundesgericht bestätigte nun den Entscheid der Vorinstanz. Es hielt fest, dass die periodische Kontrolle elektrischer Installationen dem Schutz von Personen und Sachen dient – nicht nur der Eigentümer selbst, sondern auch von Gästen, Handwerkern oder Rettungskräften. Das öffentliche Interesse an sicheren Elektroanlagen überwiege die privaten Interessen des Paares. Zudem könnten die Hauseigentümer das Infektionsrisiko durch geeignete Massnahmen erheblich reduzieren: etwa durch Vermeidung von direktem Körperkontakt mit dem Kontrolleur, durch vorübergehenden Verzicht auf den Aufenthalt in schlecht belüfteten Räumen nach der Kontrolle oder durch individuelle Schutzabsprachen mit dem beauftragten Kontrollorgan.
Das Gericht betonte ausserdem, dass eine Verlängerung der Kontrollfrist auf unbestimmte Zeit mit dem Grundsatz der ständig zu gewährleistenden Sicherheit unvereinbar wäre. Die Hauseigentümer hatten zudem nie belegt, dass die Anlage tatsächlich zuletzt vor etwa fünf Jahren kontrolliert worden war. Das Gesuch um Übernahme der Verfahrenskosten durch den Staat wurde ebenfalls abgelehnt. Die Eigentümer müssen nun die Gerichtskosten von 1000 Franken gemeinsam tragen und den Sicherheitsnachweis innerhalb von zwei Monaten einreichen.