Ein Mann aus dem Kanton Neuenburg wurde wegen einfacher Körperverletzung, Freiheitsberaubung und tätlicher Angriffe zu einer bedingten Freiheitsstrafe von neun Monaten sowie einer Geldbusse von 1'000 Franken verurteilt. Die Vorwürfe beziehen sich auf mehrere Vorfälle innerhalb einer Beziehung: Der Verurteilte soll seine Partnerin wiederholt geschlagen haben, ihr den Mund zugehalten haben, um sie am Schreien zu hindern, ihr Wasser aus einem Kochtopf übergossen haben und sie zweimal daran gehindert haben, den Raum zu verlassen.
Der Verurteilte wehrte sich gegen das Urteil und machte geltend, er habe in Notwehr gehandelt, da seine Partnerin ihrerseits gewalttätig gewesen sei. Ausserdem bestritt er, ihr absichtlich Wasser übergossen zu haben – er habe das Bett benetzen wollen, nicht sie. Das Kantonsgericht Neuenburg wies seine Berufung ab und bestätigte die Verurteilung. Es anerkannte zwar, dass die Partnerin ihrerseits gewalttätig geworden war und deshalb ebenfalls wegen einfacher Körperverletzung verurteilt wurde. Für die ihm vorgeworfenen Taten aber habe der Verurteilte keine Angriffe belegen können, die eine Notwehr gerechtfertigt hätten.
Vor dem Bundesgericht versuchte der Verurteilte erneut, seine Sichtweise durchzusetzen. Er beantragte unter anderem, freigesprochen zu werden und stattdessen seine ehemalige Partnerin wegen falscher Anschuldigung zu verurteilen. Die obersten Richter folgten diesen Argumenten nicht. Sie hielten fest, dass die kantonalen Gerichte die Beweise sorgfältig gewürdigt hatten: Videoaufnahmen, Fotos von Verletzungen und Zeugenaussagen stützten die Version der Partnerin. Der Vorwurf, das Wasser habe dem Bett gegolten, sei durch keine Beweise belegt. Beim Vorfall vom 8. Juni 2022, als der Verurteilte die Partnerin mehr als zehn Minuten lang am Verlassen der Wohnung hinderte, um einen Schlüssel zurückzufordern, liege ebenfalls keine Rechtfertigung vor – er hätte andere, rechtlich zulässige Wege gehabt, um die Situation zu lösen.
Das Bundesgericht wies den Rekurs ab, soweit es darauf eintrat, und auferlegte dem Verurteilten Gerichtskosten von 1'200 Franken. Ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wurde abgelehnt, da die Eingabe von vornherein keine Aussicht auf Erfolg gehabt habe.