Am 13. November 2025 soll ein 1988 in Portugal geborener Mann vor dem Haus seines Bruders im Wallis seine Ex-Partnerin, mit der er drei Kinder hat, mit einem Messer angegriffen haben. Er soll sie mehrfach mit dem Tod bedroht und ihr zwei Messerstiche in den Rücken versetzt haben. Noch vor den eintreffenden Polizisten soll er weiter gedroht haben. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen versuchter Tötung, eventualiter wegen versuchter schwerer Körperverletzung.
Der Beschuldigte wurde am Tag des Vorfalls verhaftet. Die zuständige Haftrichterin verlängerte die Untersuchungshaft bis zum 11. Mai 2026, da ein erhebliches Fluchtrisiko bestehe. Dagegen wehrte sich der Mann und verlangte seine sofortige Freilassung, allenfalls unter Auflagen wie Hausarrest, elektronische Fussfessel oder Meldepflicht bei der Polizei.
Das Bundesgericht bestätigte die Einschätzung der Vorinstanz. Zwar lebe der Mann seit rund sechs Jahren in der Schweiz und habe hier Geschwister. Doch er sei erst mit etwa 30 Jahren in die Schweiz gekommen, spreche noch kein fliessend Französisch, und zwei seiner drei Kinder lebten bei der Grossmutter in Portugal. Zudem drohten ihm im Fall einer Verurteilung eine mehrjährige Freiheitsstrafe sowie eine Landesverweisung. Angesichts dieser starken Bindungen an Portugal und der drohenden schweren Konsequenzen sei die Gefahr, dass er sich ins Ausland absetzen oder untertauchen könnte, mehr als wahrscheinlich.
Die beantragten Ersatzmassnahmen lehnte das Gericht ab. Eine elektronische Fussfessel könne eine Flucht nicht verhindern, sondern nur nachträglich feststellen. Eine Meldepflicht bei der Polizei hänge allein vom guten Willen des Betroffenen ab. Eine Kaution wiederum hatte er weder vor den Vorinstanzen konkret beantragt noch einen Betrag oder mögliche Bürgen genannt. Die Untersuchungshaft bleibt damit aufrechterhalten.