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Jurist muss Nachsteuern auf verschwiegenen Einkünften bezahlen

Ein Jurist hatte in mehreren Jahren Lohneinkünfte nicht deklariert. Er muss nun Nachsteuern samt Bussen bezahlen.

Publikationsdatum: 20. Mai 2026

Ein Jurist und Inhaber einer juristischen Dienstleistungs-GmbH hatte in den Steuerjahren 2015, 2016, 2019 und 2020 Einkünfte aus Nebentätigkeiten nicht in seiner Steuererklärung angegeben. Gemäss einem Auszug der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich war er in diesen Jahren für insgesamt neun verschiedene Arbeitgeber tätig gewesen. Das kantonale Steueramt Zürich erfuhr davon und leitete ein Nachsteuerverfahren ein.

Das Steueramt setzte daraufhin Nachsteuern von insgesamt rund 11'000 Franken sowie Bussen von rund 8'200 Franken fest. Der Jurist wehrte sich dagegen und verlangte die Aufhebung der Nachsteuern. Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich wies seine Klage ab. Daraufhin gelangte er ans Bundesgericht und beantragte, die Sache zur weiteren Sachverhaltsabklärung an die Vorinstanz zurückzuweisen. Ausserdem ersuchte er um unentgeltliche Rechtspflege und eine mündliche Anhörung.

Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab. Es hielt fest, dass der Jurist verpflichtet gewesen wäre, seine Steuererklärung vollständig und wahrheitsgemäss auszufüllen. Die später bekannt gewordenen Einkünfte seien «neue Tatsachen», die eine Nachbesteuerung rechtfertigten. Seine Behauptung, es handle sich um «fiktives Einkommen», das ihm nie tatsächlich zugeflossen sei, blieb unbelegt. Das Gericht bemängelte zudem, dass seine 61-seitige Beschwerdeschrift kaum konkrete und substanziierte Rügen enthielt, sondern weitgehend aus Wiederholungen und blossen Behauptungen bestand.

Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege lehnte das Bundesgericht wegen Aussichtslosigkeit der Beschwerde ab. Den Antrag, sich selbst als unentgeltlichen Rechtsbeistand einzusetzen, bezeichneten die Richter als mutwillig. Der Jurist muss nun zusätzlich die Gerichtskosten von 2'000 Franken tragen.

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Urteilsnummer: 9C_169/2026

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