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Beschuldigter bleibt in Sicherheitshaft – Eingabe war unleserlich

Ein Beschuldigter wollte seine Sicherheitshaft anfechten. Seine handschriftlichen Eingaben waren jedoch kaum lesbar und inhaltlich ungenügend – er bleibt in Haft.

Publikationsdatum: 20. Mai 2026

Ein Mann, der wegen Brandstiftung, versuchter Brandstiftung und weiterer Delikte in Untersuchungshaft sitzt, wollte die Verlängerung seiner Sicherheitshaft gerichtlich anfechten. Er reichte beim Bundesgericht eine handschriftliche Beschwerde ein, die jedoch weite Teile unleserlich war. Das Gericht setzte ihm daraufhin eine Frist bis Ende April 2026, um seine Eingabe in lesbarer Form nachzureichen.

Der Beschuldigte kam dieser Aufforderung nicht nach. Stattdessen schickte er zwischen dem 9. und 28. April 2026 insgesamt acht weitere handschriftliche Eingaben – ebenfalls schwer lesbar. Darin behauptete er, es lägen keine Beweise gegen ihn vor, zitierte Gesetzesartikel ohne konkreten Bezug zu seinem Fall und warf den Behörden «Prozessbetrug» vor. Ausserdem äusserte er Kritik am Richter der Vorinstanz sowie an seinem eigenen Anwalt.

Das Problem: Der Beschuldigte setzte sich an keiner Stelle inhaltlich mit der Begründung des Berner Obergerichts auseinander. Dieses hatte die Verlängerung der Sicherheitshaft damit begründet, dass ein dringender Tatverdacht bestehe und eine erhöhte Gefahr bestehe, dass er erneut ähnliche Straftaten begehen könnte. Wer eine Entscheidung anfechten will, muss jedoch genau erklären, warum die Begründung der Vorinstanz falsch sein soll – das hat der Beschuldigte nicht getan.

Das Bundesgericht trat deshalb auf die Beschwerde gar nicht erst ein. Der Beschuldigte muss zudem Gerichtskosten von 800 Franken bezahlen und bleibt in Sicherheitshaft.

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Urteilsnummer: 7B_480/2026

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