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Ehefrau erhält weniger Unterhalt als gefordert

Eine Ehefrau aus dem Kanton Waadt wollte höhere Unterhaltsbeiträge für sich und ihre Kinder durchsetzen. Die Richter wiesen ihre Klage weitgehend ab.

Publikationsdatum: 22. Mai 2026

Ein Ehepaar, beide Jahrgang 1974 und seit 2005 verheiratet, lebt getrennt. Aus der Ehe sind vier Kinder hervorgegangen. Im Rahmen des Trennungsverfahrens stritt das Paar vor Gericht um die Höhe der Unterhaltsbeiträge für die Kinder und die Ehefrau. Das Waadtländer Kantonsgericht hatte die Beiträge im Januar 2025 auf monatlich 1'880 Franken für die Ehefrau sowie unterschiedliche Beträge für die vier Kinder festgesetzt – deutlich weniger, als die Ehefrau verlangt hatte.

Die Ehefrau zog den Fall ans Bundesgericht weiter und forderte für sich selbst bis zu 3'800 Franken pro Monat sowie höhere Kinderbeiträge. Sie rügte unter anderem, dass ihre Putzfrauenkosten von rund 1'726 Franken zu Unrecht nicht berücksichtigt worden seien und dass die Fahrzeugkosten ihres Mannes falsch berechnet worden seien. Ausserdem bestritt sie die Berechnung ihrer eigenen Einkünfte: Das Kantonsgericht hatte für die Einkommensberechnung die Jahre 2021 bis 2023 herangezogen, während die Ehefrau argumentierte, das Jahr 2021 sei wegen des wirtschaftlichen Nachholeffekts nach der Covid-Pandemie ebenfalls als Ausnahmejahr zu werten und müsse ausgeschlossen werden.

Die Bundesrichter folgten diesen Argumenten nicht. Zur Frage der Putzfrauenkosten hielten sie fest, dass die eingereichten Belege nicht ausreichend gewesen seien, um die tatsächlich bezahlten Beträge glaubhaft zu machen. Beim Fahrzeug stellten sie fest, dass die Ehefrau das Familienfahrzeug nach eigenen Angaben schlicht «losgeworden» sei – und nicht, wie von ihr behauptet, dem Ehemann überlassen habe. Den Einwand gegen die Einkommensberechnung liessen die Richter nicht zu, weil die Ehefrau diesen Punkt bereits vor dem Kantonsgericht hätte vorbringen müssen und zudem keine konkreten Belege für eine aussergewöhnliche persönliche Einkommenssituation im Jahr 2021 vorgelegt hatte.

Das Bundesgericht wies die Beschwerde der Ehefrau ab, soweit es darauf eintrat. Sie muss die Gerichtskosten von 4'000 Franken tragen und dem Ehemann zudem 500 Franken an Verfahrenskosten erstatten.

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Urteilsnummer: 5A_182/2025

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