Eine Frau aus Küssnacht am Rigi hatte versucht, ein bereits ergangenes Bundesgerichtsurteil vom 16. Dezember 2025 in Sachen Sozialhilfe nochmals überprüfen zu lassen. Sie stellte dazu Anfang Januar 2026 ein entsprechendes Gesuch beim Bundesgericht.
Um das Verfahren einzuleiten, hätte sie einen Kostenvorschuss von 200 Franken leisten müssen. Gleichzeitig beantragte sie, von diesen Kosten befreit zu werden, da sie die Mittel dafür nicht aufbringen könne. Das Gericht lehnte dieses Gesuch um Kostenbefreiung im März 2026 ab und setzte ihr eine letzte, nicht verlängerbare Frist von zehn Tagen, um den Vorschuss dennoch zu bezahlen.
Die Frau leistete die Zahlung auch innerhalb dieser Nachfrist nicht. Das Bundesgericht trat deshalb auf ihr Gesuch gar nicht ein – das heisst, es prüfte die inhaltlichen Argumente nicht und wies das Gesuch formell ab. Die Gerichtskosten von 200 Franken wurden ihr auferlegt.
Das Gericht hielt zudem fest, dass es sich vorbehält, allfällige weitere ähnliche Eingaben in dieser Sache künftig unbeantwortet zu lassen, sofern diese von vornherein keine aussichtsreichen Begründungen enthalten.