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Manager muss Busse von fast einer Million Franken zahlen

Ein ehemaliger Verwaltungsratspräsident verschwieg 2014 ein Einkommen von 3,4 Millionen Franken. Die Richter bestätigen die Bussen von insgesamt rund 976'000 Franken.

Publikationsdatum: 22. Mai 2026

Ein ehemaliger Verwaltungsratspräsident und Bankchef hatte im Jahr 2014 rund 3,4 Millionen Franken erhalten, weil er eine Firmenübernahme begünstigt hatte. Dieses Einkommen deklarierte er in seiner Steuererklärung nicht. Die Steuerverwaltung des Kantons Appenzell Ausserrhoden eröffnete nach Bekanntwerden einer Zürcher Anklageschrift ein Steuerstrafverfahren gegen ihn. Im Jahr 2023 verhängte sie Bussen von insgesamt knapp einer Million Franken – rund 586'500 Franken für die Kantons- und Gemeindesteuern sowie rund 390'100 Franken für die direkte Bundessteuer.

Der Beschuldigte wehrte sich gegen die Bussen. Er machte geltend, die erhaltenen Gelder seien keine steuerpflichtigen Einkünfte, sondern stammten aus einem Darlehen, einer Kapitalrückzahlung aus einer Firmenbeteiligung oder seien bereits 2012 entstanden und deshalb in einer anderen Steuerperiode zu behandeln. Das Obergericht Appenzell Ausserrhoden wies diese Argumente im Februar 2025 ab und bestätigte die Bussen vollumfänglich.

Das Bundesgericht stützt diesen Entscheid. Es hält fest, dass die genaue Höhe der Forderung erst im August 2014 verbindlich festgelegt wurde und alle Zahlungen ebenfalls im Jahr 2014 erfolgten. Die Gelder seien eine Entschädigung für die Einflussnahme auf die Firmenübernahme und damit klar steuerpflichtiges Einkommen. Die Behauptung, ein Teil des Geldes stamme aus einer eigenen Beteiligung an der übernommenen Firma, erachteten die Richter als unglaubwürdig. Auch das Argument, es handle sich um ein rückzahlbares Darlehen, liess das Gericht nicht gelten.

In Bezug auf das Verschulden stellte das Gericht fest, dass dem Beschuldigten der Einkommenscharakter der Zahlungen bewusst gewesen sein musste. Er habe bewusst auf eine vollständige Deklaration verzichtet und damit zumindest in Kauf genommen, zu tief besteuert zu werden. Die Bussen bleiben damit bestehen, und der Beschuldigte muss zusätzlich die Gerichtskosten von 12'500 Franken tragen.

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Urteilsnummer: 9C_164/2025

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