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Schuldner scheitert mit verspätetem Antrag gegen Kanton Bern

Ein Mann wollte ein früheres Urteil im Steuerstreit mit dem Kanton Bern anfechten. Sein Antrag kam ein Jahr zu spät und wurde nicht behandelt.

Publikationsdatum: 22. Mai 2026

Im Zentrum des Falls steht ein Steuerstreit zwischen einem Privatmann und dem Kanton Bern. Das Bundesgericht hatte bereits im Januar 2025 eine frühere Eingabe des Mannes abgewiesen, weil diese ungenügend begründet war. Daraufhin versuchte der Mann, dieses Urteil nachträglich anzufechten.

Konkret verlangte er, das Urteil vom Januar 2025 zu überprüfen. Er machte geltend, das Gericht habe wichtige Akten nicht berücksichtigt, sei falsch besetzt gewesen und habe gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstossen. Für solche Anträge gelten jedoch strenge Fristen: In der Regel muss ein solches Gesuch innerhalb von 30 Tagen nach Zustellung des Urteils eingereicht werden.

Das Urteil vom Januar 2025 war dem Mann am 21. Februar 2025 zugestellt worden. Die Frist lief damit am 24. März 2025 ab. Sein Antrag traf jedoch erst am 23. März 2026 beim Bundesgericht ein – genau ein Jahr zu spät. Die Einwände bezüglich fehlender Aktenberücksichtigung und falscher Gerichtsbesetzung wurden deshalb gar nicht inhaltlich geprüft.

Auch der Vorwurf der Verletzung der Menschenrechtskonvention überzeugte nicht. Für eine solche Rüge wäre zunächst ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Strassburg nötig gewesen – ein solches lag nicht vor. Das Bundesgericht trat auf den Antrag deshalb vollumfänglich nicht ein und auferlegte dem Mann Gerichtskosten von 1000 Franken.

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Urteilsnummer: 4F_7/2026

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