Am 12. Februar 2023 wurde Isabel Garcia im Wahlkreis II der Stadt Zürich für die Grünliberale Partei (GLP) in den Zürcher Kantonsrat gewählt. Einen Tag nach Ablauf der Frist, innerhalb derer das Wahlergebnis hätte angefochten werden können, gab sie ihren Übertritt zur FDP bekannt. Sechs Stimmberechtigte aus dem Wahlkreis erhoben daraufhin Einsprache: Sie vermuteten, Garcia habe den Parteiwechsel bereits vor der Wahl geplant und die Wählerinnen und Wähler bewusst über ihre wahre politische Haltung im Dunkeln gelassen.
Das Bundesgericht hatte in einem früheren Urteil festgehalten, dass eine solche Täuschung die politischen Rechte der Stimmberechtigten verletzen würde – und das Zürcher Verwaltungsgericht beauftragt, den Sachverhalt genau zu untersuchen. Dieses befragte im Mai 2025 Garcia selbst sowie sieben Zeuginnen und Zeugen aus dem Umfeld der GLP und der FDP. Das Ergebnis: Es liess sich nicht belegen, dass Garcia den Entschluss zum Parteiwechsel bereits zum Zeitpunkt der Wahl gefasst hatte. Garcia schilderte, sie habe sich zwar schon länger unwohl gefühlt in ihrer Partei, den endgültigen Entscheid aber erst wenige Tage nach der Wahl getroffen – aus einer Art psychischer Notlage heraus, nachdem der Druck des Wahlkampfs weggefallen war. Die befragten Zeugen bestätigten mehrheitlich, überrascht gewesen zu sein, und gaben an, vor dem Wahltag keine gesicherte Kenntnis von einem bevorstehenden Parteiwechsel gehabt zu haben.
Die sechs Beschwerdeführenden zogen das Urteil des Verwaltungsgerichts ans Bundesgericht weiter. Sie argumentierten unter anderem, Garcia hätte Kommunikationsdaten wie Anruflisten oder E-Mails vorlegen müssen, und ihr Ehemann hätte als Zeuge befragt werden sollen. Das Bundesgericht wies diese Argumente ab. Es hielt fest, dass die Beweislast für eine Täuschung bei denjenigen liegt, die sie behaupten – also bei den Beschwerdeführenden. Zudem sei der Verzicht auf weitergehende Beweismassnahmen wie die Herausgabe privater Kommunikationsdaten verhältnismässig, da ein solcher Eingriff in die Privatsphäre nicht gerechtfertigt gewesen wäre.
Das Bundesgericht bestätigte das Urteil des Verwaltungsgerichts vollumfänglich: Garcia darf ihr Kantonsratsmandat behalten. Die sechs Beschwerdeführenden müssen die Verfahrenskosten von 1000 Franken tragen und Garcia eine Entschädigung von 3000 Franken zahlen.