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Vater bleibt nach Vergewaltigung seiner Tochter für 10 Jahre im Gefängnis

Ein Vater hatte seine Tochter über Jahre vergewaltigt und sexuell missbraucht. Die Richter bestätigen die Freiheitsstrafe von 10 Jahren.

Publikationsdatum: 26. Mai 2026

Ein Mann wurde vom Berner Obergericht wegen Vergewaltigung, mehrfacher sexueller Nötigung, sexueller Handlungen mit Kindern und Inzests zu einer Freiheitsstrafe von 10 Jahren verurteilt. Die Taten ereigneten sich zwischen Mai 2010 und Herbst 2013 – das Opfer war seine eigene Tochter. Zusätzlich zur Freiheitsstrafe muss er ihr eine Genugtuung von 35'000 Franken zuzüglich Zinsen bezahlen.

Der Verurteilte wehrte sich gegen das Urteil und bestritt die Vorwürfe. Er argumentierte, die Aussagen seiner Tochter seien nicht glaubwürdig, und verlangte psychiatrische sowie aussagepsychologische Gutachten über sie. Ausserdem bestritt er, dass er sie mit der Drohung, sie nach Gambia zurückzuschicken, unter Druck gesetzt habe. Das Obergericht wies diese Argumente jedoch zurück: Es stützte sich auf die detaillierten und konsistenten Aussagen der Tochter sowie auf mehrere Fachpersonen, darunter ihre Psychotherapeutin und weitere Zeugen, die ihre Aussagefähigkeit bestätigten.

Die obersten Richter in Lausanne kamen zum Schluss, dass das Berner Obergericht die Beweise sorgfältig und nachvollziehbar gewürdigt hatte. Ein Gutachten über die Glaubhaftigkeit der Aussagen der Tochter sei nicht nötig gewesen, da keine konkreten Hinweise auf eine psychische Störung vorlagen, die ihre Aussagen hätte beeinflussen können. Auch die Tatsache, dass bei der medizinischen Untersuchung keine körperlichen Verletzungen festgestellt worden waren, änderte nichts am Schuldspruch – solche Verletzungen seien nicht bei jeder Vergewaltigung nachweisbar.

Auch die Strafhöhe von 10 Jahren hielten die Bundesrichter für angemessen. Das Obergericht hatte die Schwere der Taten, die hohe Anzahl von 35 bis 40 Vorfällen über mehrere Jahre hinweg sowie den Umstand, dass sie im familiären Umfeld stattfanden, als besonders schwerwiegend eingestuft. Der Verurteilte muss zudem die Gerichtskosten von 3'000 Franken tragen.

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Urteilsnummer: 6B_708/2024

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