Symbolbild

Verurteilter Äthiopier muss die Schweiz für fünf Jahre verlassen

Ein Mann wurde wegen versuchter sexueller Handlungen mit einem Kind verurteilt. Die Landesverweisung für fünf Jahre bleibt bestehen.

Publikationsdatum: 26. Mai 2026

Ein äthiopischer Staatsangehöriger wurde vom Obergericht Graubünden wegen versuchter sexueller Handlungen mit einem Kind, mehrfacher sexueller Belästigung, Drohung und weiterer Delikte zu einer Freiheitsstrafe von 14 Monaten verurteilt. Zusätzlich ordnete das Gericht eine fünfjährige Landesverweisung sowie ein lebenslanges Berufsverbot im Umgang mit Kindern an. Der Verurteilte zog das Urteil ans Bundesgericht weiter.

Der Kern des Falls betrifft einen Vorfall vom 29. Juni 2021 in einem Personenlift am Bahnhof in Chur. Der damals 41-jährige Beschwerdeführer folgte einem 12-jährigen Knaben in den Lift, zog am Hosenbund des Kindes, versuchte auch die Unterhose wegzuziehen, und küsste den Knaben auf den Hals. Nur weil sich das Kind wehrte und die Lifttüre öffnete, konnte es fliehen. Das Bundesgericht bestätigte, dass der Verurteilte beabsichtigt hatte, dem Kind unter der Hose an die Genitalien zu greifen – ein Schluss, den die Richter auch aus einem wiederkehrenden Muster ähnlicher Taten zogen.

Der Verurteilte leidet an paranoider Schizophrenie, Alkoholabhängigkeit und Diabetes. Er argumentierte, eine Landesverweisung gefährde seine Gesundheit ernsthaft und verstosse gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Das Bundesgericht liess dieses Argument nicht gelten: Beide Krankheiten seien medikamentös behandelbar, und der Gesundheitszustand sei noch nicht stabil genug, um abschliessend zu beurteilen, welche Behandlungen bei einer allfälligen Rückkehr nach Äthiopien nötig wären. Die Frage der tatsächlichen Durchführbarkeit der Ausweisung könne später geprüft werden.

Das Bundesgericht gewichtete das öffentliche Interesse an der Landesverweisung höher als die privaten Interessen des Verurteilten. Dieser hat sich in der Schweiz weder sprachlich noch beruflich integriert, verbrachte seine Kindheit in Äthiopien und im Sudan und hat dort noch Familie. Angesichts der negativen Rückfallprognose und der Vorstrafen – unter anderem wegen Tierquälerei und Körperverletzung – gehe vom Verurteilten eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit aus, insbesondere für Kinder.

Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 6B_442/2025

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