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Anzeigeerstatterin scheitert mit Klage gegen Gerichtsentscheid

Eine Frau hatte Strafanzeige gegen eine Person erstattet, doch die Tessiner Justiz trat nicht darauf ein. Ihre Eingabe ans höchste Gericht war zu wenig begründet und wurde abgewiesen.

Publikationsdatum: 26. Mai 2026

Eine Frau hatte Anfang Januar 2026 beim Kanton Tessin Strafanzeige gegen eine andere Person eingereicht. Die zuständige Staatsanwaltschaft entschied Ende Januar, kein Strafverfahren zu eröffnen. Dagegen wehrte sich die Frau mit einer Eingabe an die kantonale Beschwerdeinstanz – doch auch diese trat auf ihre Eingabe nicht ein, weil sie die formalen Anforderungen nicht erfüllte.

Die Frau gelangte daraufhin ans Bundesgericht. Sie verlangte eine Überprüfung der Akten und forderte zudem 10'000 Franken Schadenersatz für den ihr entstandenen Schaden. Das Bundesgericht stellte jedoch fest, dass ihre Eingabe den gesetzlichen Anforderungen an eine Begründung bei weitem nicht genügte.

Konkret hätte die Frau darlegen müssen, weshalb die kantonale Instanz zu Unrecht auf ihre frühere Eingabe nicht eingetreten war. Sie hätte erklären müssen, inwiefern die Vorinstanz das Recht verletzt hat, als sie die formalen Mängel feststellte. Stattdessen setzte sie sich in ihrer Eingabe mit keinem einzigen Argument der angefochtenen Entscheidung auseinander. Das Bundesgericht betonte, dass diese Anforderungen auch für Personen gelten, die ohne Anwalt vor Gericht auftreten.

Die Forderungen nach Akteneinsicht und Schadenersatz wies das Bundesgericht ebenfalls ab, da sie ausserhalb des zulässigen Streitgegenstands lagen. Die Frau muss nun die Gerichtskosten von 800 Franken tragen.

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Urteilsnummer: 7B_410/2026

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