Eine Rechtsanwältin war als amtliche Verteidigerin tätig und war mit der ihr zugesprochenen Entschädigung nicht einverstanden. Sie wandte sich zunächst an das Obergericht des Kantons Bern, das ihren Antrag im Februar 2026 abwies. Daraufhin zog sie den Fall im März 2026 ans Bundesgericht weiter.
Wenige Wochen später, Ende April 2026, zog die Anwältin ihre Eingabe jedoch zurück. Damit wurde das Verfahren hinfällig und musste vom Bundesgericht formell abgeschrieben werden. Über die inhaltlichen Fragen – also darüber, ob die ursprünglich ausbezahlte Entschädigung angemessen war – wurde nicht mehr entschieden.
Da die Anwältin das Verfahren selbst beendet hat, trägt sie die Gerichtskosten von 300 Franken. Das Bundesgericht erliess dazu eine kurze Verfügung durch eine Einzelrichterin.