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Anwohner scheitern mit Klage gegen Umbau des Anlegestegs Bellevue

Ein Anlegersteg am Genfersee soll behindertengerecht umgebaut werden. Die Nachbarn wehrten sich dagegen – ohne Erfolg.

Publikationsdatum: 27. Mai 2026

Der Anlegesteg Nummer 13 «Bellevue» am Genfersee, Eigentum des Kantons Genf, soll für rund 950'000 Franken renoviert und verbreitert werden. Ein Strukturgutachten aus dem Jahr 2021 hatte ergeben, dass der Steg nicht mehr den geltenden Normen entspricht. Geplant sind unter anderem die Sanierung der Konstruktion, die Anpassung der Geländer, eine neue Beleuchtung sowie eine Verbreiterung des Laufstegs von 1,6 auf 2,4 Meter – damit auch Personen im Rollstuhl sicher aneinander vorbeikommen können.

Ein Ehepaar, das direkt neben dem Anlegesteg wohnt und Miteigentümer der angrenzenden Parzelle ist, wehrte sich gegen das Projekt. Die Nachbarn argumentierten, die Renovation des Stegs müsse zusammen mit einem anderen Vorhaben – der geplanten neuen Schifffahrtslinie «Voie Bleue» zwischen Corsier und Bellevue – koordiniert und gemeinsam beurteilt werden. Zudem hielten sie die Verbreiterung des Stegs für unverhältnismässig und befürchteten, dass mehr Personen von der Passerelle auf ihr Grundstück gelangen könnten.

Das Bundesverwaltungsgericht wies die Klage ab, nachdem es den Steg vor Ort besichtigt hatte. Das Bundesgericht bestätigt diesen Entscheid nun. Es hält fest, dass die Renovation des bestehenden Stegs und die Konzessionsvergabe für die «Voie Bleue» zwei grundlegend verschiedene Verfahren seien und keine so enge Abhängigkeit bestehe, dass sie gemeinsam behandelt werden müssten. Der Steg werde bereits heute regelmässig von der Schifffahrtsgesellschaft CGN genutzt und müsse unabhängig von der neuen Linie saniert werden.

Auch die Kritik an der Verbreiterung liessen die Richter nicht gelten. Ein detailliertes Ingenieurgutachten belege, dass eine Breite von 2,4 Metern notwendig sei, damit sich zwei Personen mit Rollstuhl oder Kinderwagen sicher begegnen können. Weniger einschneidende Massnahmen würden dieses Ziel nicht erreichen. Die Befürchtung der Nachbarn, der Umbau erleichtere unbefugtes Betreten ihres Grundstücks, wies das Gericht ebenfalls zurück: Mauern, Zäune und ein grosser Baum würden den Zugang zur Parzelle vom Steg aus wirksam verhindern. Die Verfahrenskosten von 4'000 Franken tragen die unterlegenen Nachbarn.

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Urteilsnummer: 1C_640/2025

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