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Betrüger muss ins Gefängnis und wird aus der Schweiz ausgewiesen

Ein Mann erschlich sich über eine Million Franken an Covid-Krediten. Er muss dreieinhalb Jahre ins Gefängnis und wird für sechs Jahre des Landes verwiesen.

Publikationsdatum: 27. Mai 2026

Ein Mann hatte während der Corona-Pandemie für seine Einzelfirma und zwei Gesellschaften Covid-Kredite in der Höhe von insgesamt über einer Million Franken erschlichen. Dazu fälschte er mehrere Dokumente. Das Geld floss in spekulative Investitionen, die ihm angeblich Millionengewinne versprochen hatten. Ausserdem hatte er die Behörden belogen, um seine Aufenthaltsbewilligung schneller zu erhalten.

Das Tessiner Berufungsgericht verurteilte ihn nach mehreren Verfahrensrunden zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten und ordnete eine Landesverweisung von sechs Jahren an. Der Verurteilte zog das Urteil ans Bundesgericht und verlangte eine mildere Strafe von höchstens drei Jahren sowie den Verzicht auf die Ausweisung. Er argumentierte, die Strafe sei unverhältnismässig erhöht worden, er habe persönlich keinen Gewinn erzielt und sei selbst Opfer einer Täuschung geworden. Zudem sei eine Wiederholung der Taten unmöglich, weil es keine Covid-Kredite mehr gebe.

Das Bundesgericht wies alle Einwände zurück. Die Strafzumessung sei korrekt: Das Berufungsgericht habe die Strafe neu und umfassend festgesetzt, nachdem das Bundesgericht die frühere Entscheidung aufgehoben hatte. Erschwerend werteten die Richter, dass der Verurteilte die Ausnahmesituation der Pandemie skrupellos ausgenutzt hatte, obwohl er beruflich erfolgreich und wirtschaftlich gut gestellt war. Dass er persönlich keinen Gewinn erzielt habe, mindere seine Schuld nicht, da er aus reiner Gier nach schnellem Reichtum gehandelt habe.

Auch die Landesverweisung bestätigte das Bundesgericht. Es bestehe ein klares öffentliches Interesse an der Ausweisung, zumal der Verurteilte bereits bei seiner Ankunft in der Schweiz die Behörden belogen hatte. Private Interessen am Verbleib in der Schweiz seien kaum vorhanden: Er habe dort nie wirklich gearbeitet, und sein Wohnsitz in der Schweiz sei wohl nur auf dem Papier bestanden.

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Urteilsnummer: 6B_854/2024

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