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Verurteilter Sexualstraftäter muss 30 Monate Strafe akzeptieren

Ein Mann wurde wegen sexueller Handlungen an einer wehrlosen Frau zu 30 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Die obersten Richter bestätigen das Urteil vollumfänglich.

Publikationsdatum: 28. Mai 2026

Ein Mann wurde vom Waadtländer Korrektionsgericht wegen sexueller Handlungen an einer widerstandsunfähigen Person zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten verurteilt, davon 24 Monate bedingt. Zusätzlich wurde er verpflichtet, der Geschädigten 15'000 Franken Genugtuung zu zahlen. Das Waadtländer Kantonsgericht bestätigte dieses Urteil im November 2025 in allen Punkten.

Der Verurteilte zog den Fall ans Bundesgericht weiter. Er verlangte eine mildere Strafe von 24 Monaten, vollständig bedingt, und eine Reduktion der Genugtuungszahlung auf höchstens 7'000 Franken. Er argumentierte unter anderem, er habe seit der Tat keine schweren Delikte mehr begangen, sei sozial und beruflich gut integriert und habe zum Tatzeitpunkt Alkohol konsumiert. Ausserdem machte er geltend, er wohne in Frankreich und könne die Strafe deshalb nicht mit einer elektronischen Fussfessel verbüssen – was eine Strafminderung rechtfertige.

Die obersten Richter liessen diese Argumente nicht gelten. Das Wohlverhalten nach der Tat entspreche dem, was man von jedermann erwarten dürfe, und rechtfertige keine tiefere Strafe. Der Alkoholkonsum habe seine Schuldfähigkeit nicht vermindert. Und der Umstand, dass er die Strafe nicht mit elektronischer Überwachung absitzen könne, sei kein Grund für eine Reduktion um sechs Monate. Die Strafe sei bereits von ursprünglich 42 auf 30 Monate gesenkt worden, um dem langen Zeitablauf seit der Tat Rechnung zu tragen. Erschwerend werteten die Richter, dass der Verurteilte keinerlei Reue zeigte und die Tat bis zuletzt als einvernehmlich darstellte.

Auch die Genugtuungszahlung von 15'000 Franken wurde bestätigt. Die Geschädigte leidet an einer wiederkehrenden Depression, einer posttraumatischen Belastungsstörung sowie Alkohol- und Cannabisabhängigkeit – alles Folgen der Tat. Sie musste ihr Studium abbrechen und zog sich sozial zurück. Die Richter erachteten die Entschädigungssumme angesichts der schwerwiegenden Folgen als angemessen.

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Urteilsnummer: 6B_189/2026

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