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Firma scheitert mit Antrag, weil sie Gebühr nicht bezahlte

Eine Walliser Firma wollte ein früheres Urteil anfechten, zahlte aber den verlangten Kostenvorschuss nicht. Deshalb trat das Bundesgericht auf den Antrag gar nicht erst ein.

Publikationsdatum: 28. Mai 2026

Eine Aktiengesellschaft aus dem Wallis hatte beim Bundesgericht beantragt, ein Urteil vom 17. Februar 2026 zu überprüfen und abzuändern. Solche Anträge auf nachträgliche Überprüfung eines Urteils sind möglich, wenn neue Tatsachen oder Beweise auftauchen, die im ursprünglichen Verfahren nicht bekannt waren.

Wer das Bundesgericht anruft, muss zunächst einen Kostenvorschuss leisten – also einen Geldbetrag hinterlegen, der die anfallenden Gerichtskosten abdeckt. Das Gericht setzte der Firma eine erste Frist bis zum 19. März 2026, um 3000 Franken zu bezahlen. Diese Frist liess die Firma ungenutzt verstreichen.

Daraufhin gewährte das Bundesgericht eine letzte, nicht verlängerbare Nachfrist bis zum 22. April 2026. Auch diese Frist wurde nicht eingehalten. Da der Kostenvorschuss ausblieb, trat das Gericht auf den Antrag nicht ein – das heisst, es prüfte ihn inhaltlich gar nicht erst. Die Firma muss zudem Gerichtskosten von 500 Franken tragen.

Das Bundesgericht hielt in seinem Urteil ausserdem fest, dass es sich vorbehält, künftige Eingaben derselben Firma in dieser Sache ohne weitere Konsequenzen zu den Akten zu legen, sollten diese offensichtlich unbegründet sein.

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Urteilsnummer: 7F_17/2026

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