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Kläger scheitert mit Eingabe – Begründung reicht nicht aus

Ein Mann wollte eine eingestellte Strafuntersuchung anfechten. Seine Eingabe war jedoch zu wenig begründet und wird nicht behandelt.

Publikationsdatum: 28. Mai 2026

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn stellte im Dezember 2025 ein Strafverfahren ein. Der Betroffene wehrte sich dagegen und gelangte ans Obergericht des Kantons Solothurn. Dieses trat im März 2026 auf seine Eingabe nicht ein – das heisst, es prüfte den Fall inhaltlich gar nicht erst.

Der Mann liess es dabei nicht bewenden und wandte sich an das Bundesgericht. Dort scheiterte er jedoch erneut: Seine Eingabe genügte den formellen Anforderungen nicht. Wer sich an das Bundesgericht wendet, muss seine Eingabe sorgfältig begründen und darlegen, warum er überhaupt berechtigt ist, den Fall weiterzuziehen. In Strafsachen gilt das insbesondere dann, wenn jemand als Geschädigter auftritt und zivilrechtliche Ansprüche geltend machen will.

Genau daran fehlte es im vorliegenden Fall. Der Mann legte nicht dar, welche konkreten Ansprüche er als Geschädigter hat und weshalb er zur Weiterverfolgung des Falls berechtigt wäre. Auch andere Rügen, die unabhängig von dieser Frage hätten geprüft werden können, erhob er nicht. Das Bundesgericht trat deshalb auf seine Eingabe nicht ein, ohne den Fall inhaltlich zu beurteilen.

Die Kosten des Verfahrens vor Bundesgericht in Höhe von 500 Franken hat der Mann selbst zu tragen.

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Urteilsnummer: 7B_469/2026

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