Symbolbild

Geschiedene Frau erhält weniger Unterhalt als vereinbart

Ein Genfer Gericht kürzte den nachehelichen Unterhalt einer Frau von 2500 auf 1000 Franken. Die Bundesrichter bestätigen diese Reduktion.

Publikationsdatum: 28. Mai 2026

Ein Ehepaar aus Genf, beide Jahrgang 1968, hatte sich 1993 geheiratet und gemeinsam zwei Kinder grossgezogen. Im Dezember 2017 liessen sie sich scheiden. Im Rahmen der Scheidungsvereinbarung verpflichtete sich der Ex-Mann, seiner früheren Frau monatlich 2500 Franken Unterhalt zu bezahlen – ab dem Zeitpunkt, an dem sie das gemeinsame Haus verlassen würde, spätestens aber ab Januar 2022, und bis Ende März 2032. Bis dahin durfte sie kostenlos im Familienhaus wohnen, während der Ex-Mann alle laufenden Kosten übernahm.

Im Januar 2019 zog die Frau aus dem Haus aus – und teilte ihrem Ex-Mann mit, dass sie mit einem neuen Partner zusammenlebe. Sie bot sogar an, auf 500 Franken des monatlichen Unterhalts zu verzichten. Der Ex-Mann reagierte anders: Er beantragte Anfang 2021 beim Gericht, den Unterhalt vollständig zu streichen. Er argumentierte, das Zusammenleben mit einem neuen Partner stelle eine wesentliche Veränderung der Verhältnisse dar, die bei der Scheidung nicht vorgesehen gewesen sei. Das Genfer Gericht erster Instanz wies diesen Antrag ab.

Das kantonale Obergericht hingegen gab dem Ex-Mann teilweise recht und reduzierte den Unterhalt auf 1000 Franken. Die Frau zog den Fall bis vor das Bundesgericht, das 2024 entschied: Ein eigentliches Konkubinat, das den Unterhalt vollständig aufheben würde, liege nicht vor. Allerdings habe sich die finanzielle Lage der Frau durch den Wegfall der Wohnkosten – sie zahlt nun deutlich weniger Miete – tatsächlich verbessert. Das Obergericht müsse daher alle relevanten Faktoren neu berechnen.

Nach dieser Neuberechnung kam das Genfer Obergericht zum Schluss, dass das monatliche Defizit der Frau von ursprünglich rund 2400 Franken auf knapp 850 Franken gesunken sei. Entsprechend reduzierte es den Unterhalt auf 1000 Franken. Die Frau wehrte sich erneut vor Bundesgericht und machte geltend, die Verbesserung ihrer finanziellen Lage sei nicht gross genug, um eine Kürzung zu rechtfertigen. Zudem seien ihre Steuerlasten nicht berücksichtigt worden. Das Bundesgericht wies diese Argumente ab: Die Reduktion von 2500 auf 1000 Franken sei eine ausreichend bedeutende Veränderung, und die Steuern seien schon bei der ursprünglichen Unterhaltsberechnung nicht einbezogen worden. Die Frau muss die Gerichtskosten von 3000 Franken tragen.

Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 5A_57/2025

Zurück zur Hauptseite