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Beschuldigter scheitert mit Einwand gegen Verfahrensstopp

Ein Mann wollte die Aussetzung von drei Strafverfahren gegen ihn anfechten. Seine Eingabe war jedoch ungenügend begründet und wurde nicht behandelt.

Publikationsdatum: 29. Mai 2026

Gegen einen Mann laufen im Kanton Bern drei Strafverfahren, die von den Behörden vorübergehend ausgesetzt wurden. Der Mann wehrte sich dagegen zunächst vor dem Berner Obergericht – ohne Erfolg. Anschliessend gelangte er ans Bundesgericht.

Dort scheiterte er jedoch bereits an einer formellen Hürde. Wer einen solchen Zwischenentscheid – also einen Entscheid, der ein Verfahren nicht abschliesst, sondern nur einen Zwischenschritt betrifft – anfechten will, muss darlegen, dass ihm durch diesen Entscheid ein ernsthafter und nicht wiedergutzumachender Nachteil droht. Diesen Nachweis erbrachte der Mann nicht. Stattdessen schilderte er die Situation aus seiner eigenen Sicht und zitierte pauschal verschiedene Gesetzes- und Verfassungsartikel, ohne konkret auf die Begründung des Obergerichts einzugehen.

Das Bundesgericht hielt fest, dass eine solche oberflächliche Kritik den gesetzlichen Anforderungen an eine Beschwerde klar nicht genügt. Da der Mann weder die Zulässigkeitsvoraussetzungen erfüllte noch eine taugliche Begründung lieferte, trat das Gericht auf seine Eingabe gar nicht erst ein.

Der Mann hatte zudem beantragt, dass ihm die Verfahrenskosten erlassen werden, weil er sich die Kosten nicht leisten könne. Auch dieses Gesuch lehnte das Bundesgericht ab, da die Eingabe von Anfang an keine Aussicht auf Erfolg hatte. Die Gerichtskosten von 500 Franken muss er selbst tragen, wobei das Gericht seiner finanziellen Lage mit einem reduzierten Betrag Rechnung trug.

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Urteilsnummer: 7B_409/2026

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