In der Nacht vom 15. Mai 2022 lernte der Verurteilte in einer Diskothek in Freiburg eine stark angetrunkene junge Frau kennen. Er überredete sie, mit ihm mitzukommen – angeblich um sie nach Hause zu fahren. Stattdessen fuhr er sie zu einem abgelegenen Parkplatz, wo er sie sexuell missbrauchte und die Tat mit seinem Smartphone filmte. Die Frau war aufgrund ihres Alkoholzustands kaum in der Lage, sich zu wehren oder zu schreien. Kurz nach dem Vorfall fanden Anwohner sie weinend auf einem Trottoir; sie hatten die Polizei alarmiert.
Das Strafgericht des Saanebezirks verurteilte den Mann zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten, davon sechs Monate unbedingt. Zudem wurde ihm lebenslang verboten, beruflich oder ehrenamtlich mit besonders schutzbedürftigen Erwachsenen oder im Gesundheitsbereich mit direktem Patientenkontakt tätig zu sein. Das Freiburger Kantonsgericht bestätigte dieses Urteil vollumfänglich.
Vor dem obersten Gericht der Schweiz versuchte der Verurteilte, seinen Freispruch zu erwirken. Er bestritt die Glaubwürdigkeit der Aussagen des Opfers, stellte den Schweregrad ihrer Alkoholisierung in Frage und machte geltend, er habe nicht absichtlich gehandelt. Das Gericht wies all diese Einwände ab: Die Aussagen der Frau seien konsistent und durch mehrere Zeugen gestützt worden. Ihr Zustand – Gedächtnislücken, Erbrechen, Unfähigkeit zu stehen – belege eindeutig, dass sie sich nicht habe wehren können. Auch der Vorsatz des Mannes sei klar: Er hatte die Frau selbst auf ihre Trunkenheit hingewiesen, sie in sein Auto getragen und sie zuvor durch einen Vorwand zur Mitfahrt bewogen.
Das lebenslange Berufsverbot im Gesundheits- und Betreuungsbereich stützt sich auf eine klare gesetzliche Grundlage, die bei Sexualdelikten an widerstandsunfähigen Erwachsenen zwingend anzuwenden ist – unabhängig davon, ob die Widerstandsunfähigkeit dauerhaft oder nur vorübergehend war. Der Einwand des Verurteilten, das Verbot dürfe nur bei dauerhaft abhängigen Personen gelten, fand keine Stütze im Gesetz.