Ein Mann aus dem Kanton Waadt wollte einen Entscheid der Waadtländer Invalidenversicherung anfechten. Das kantonale Gericht hatte seine Klage am 3. Oktober 2025 abgewiesen, woraufhin er den Fall ans Bundesgericht weiterzog.
Das Bundesgericht verlangte von ihm einen Kostenvorschuss von 800 Franken. Sein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege – also darum, von den Verfahrenskosten befreit zu werden – wurde abgelehnt. Da er den Betrag nicht fristgerecht einzahlte, setzte ihm das Gericht eine letzte, nicht verlängerbare Frist bis zum 22. April 2026.
Kurz vor Ablauf dieser Frist gab der Betroffene an, er sei hospitalisiert gewesen und habe deshalb nicht zahlen können. Das Bundesgericht gewährte ihm daraufhin ausnahmsweise eine Verlängerung von drei Tagen. Auch diese Nachfrist liess er jedoch ungenutzt verstreichen, ohne besondere Umstände nachzuweisen, die eine weitere Ausnahme gerechtfertigt hätten.
Da der Kostenvorschuss auch innerhalb der letzten Frist nicht einging, trat das Bundesgericht auf die Eingabe nicht ein. Das Verfahren ist damit beendet, ohne dass der Fall inhaltlich geprüft wurde. Auf die Erhebung von Gerichtskosten wurde ausnahmsweise verzichtet.