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Frau zahlt Gerichtskosten, weil sie Vorschuss verweigerte

Eine Frau aus dem Tessin wollte ohne Kostenvorschuss vor Bundesgericht klagen. Da sie die Zahlung verweigerte, tritt das Gericht auf ihr Anliegen nicht ein.

Publikationsdatum: 02. Juni 2026

Eine Frau aus dem Kanton Tessin hatte Ende Januar 2026 beim Bundesgericht mehrere Anträge eingereicht. Sie wollte ein früheres Strafurteil der Tessiner Berufungsinstanz aus dem Jahr 2019 anfechten und dessen Nichtigkeit feststellen lassen. Zudem beantragte sie, ein Urteil des Bundesgerichts von 2019 für nichtig zu erklären.

Wer beim Bundesgericht ein Verfahren einleitet, muss zunächst einen Vorschuss auf die voraussichtlichen Gerichtskosten bezahlen. Das Gericht setzte der Frau dafür eine Frist bis Ende Februar 2026. Auf ihren Antrag hin wurde diese Frist bis zum 20. März 2026 verlängert. Am letzten Tag dieser verlängerten Frist beantragte sie erneut eine Aussetzung des Verfahrens mit der Begründung, ein anderes Strafverfahren beim Tessiner Staatsanwaltschaft sei für ihren Fall vorrangig zu klären. Das Gericht liess dieses Argument nicht gelten und setzte ihr eine letzte, nicht verlängerbare Nachfrist bis zum 20. April 2026.

Auch diesen letzten Termin liess die Frau verstreichen, ohne zu zahlen. Stattdessen beantragte sie wiederum am letzten Tag der Frist eine weitere Aussetzung, diesmal mit Verweis auf ein anderes noch hängiges Bundesgerichtsverfahren. Ausserdem verlangte sie, das Gericht solle ihre Erfolgsaussichten vorab kurz prüfen, damit sie entscheiden könne, ob sie den Vorschuss überhaupt bezahlen wolle. Das Bundesgericht wies beide Anträge ab. Es stellte fest, dass die Frau – selbst Anwältin – die Konsequenzen einer Nichtzahlung kannte und die Ablehnungsgründe ihr bereits bei Einreichung ihrer Beschwerde bekannt waren.

Da der Kostenvorschuss auch nach Ablauf der Nachfrist nicht bezahlt worden war, trat das Bundesgericht auf die Eingabe nicht ein. Die Frau muss nun Gerichtskosten von 800 Franken tragen.

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Urteilsnummer: 6B_83/2026

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