Der Kanton Luzern plant seit Jahren ein umfangreiches Projekt zum Hochwasserschutz und zur Renaturierung der Reuss – vom Reusszopf bis zur Grenze mit den Kantonen Aargau und Zug. Der Regierungsrat genehmigte das Vorhaben 2022. Die Umweltorganisationen Aqua Viva und WWF Schweiz wehrten sich dagegen und verlangten unter anderem eine durchgehende Aufweitung des Flusses im Gebiet Studeschachen, um eine ökologisch wertvolle, eigendynamische Auenlandschaft zu schaffen.
Der Knackpunkt: Im Abschnitt Studeschachen verhindert eine Trinkwasserfassung, die rund 10'000 Einwohner der Gemeinden Root, Gisikon und Inwil versorgt, eine lückenlose Aufweitung der Reuss. Das genehmigte Projekt sieht dort nur zwei kürzere Aufweitungsabschnitte vor, getrennt durch eine Engstelle zum Schutz der Fassung. Die Umweltorganisationen forderten, die Fassung zu verlegen – etwa ins Gebiet Perler Schachen – und so Platz für eine zusammenhängende Auenlandschaft von rund 28 Hektaren zu schaffen. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) bestätigte, dass eine solche durchgehende Aufweitung trotz der Flusskurve grundsätzlich möglich wäre und ökologisch grossen Mehrwert böte.
Das Bundesgericht kommt zum Schluss, dass der Kanton die Möglichkeit einer Verlegung der Trinkwasserfassung ins Gebiet Perler Schachen nicht ausreichend geprüft hat. Zwar wurde ein Alternativstandort im nahen Gebiet Pfaffwil nachvollziehbar ausgeschlossen. Für den Perler Schachen aber fehlen vertiefte Abklärungen zu Wasserqualität, verfügbaren Reserven und den tatsächlichen Kosten. Der Regierungsrat muss diese Fragen nun nachholen und danach erneut über die Aufweitung im Studeschachen entscheiden.
In einem zweiten Streitpunkt – dem sogenannten Geschiebehaushalt, also dem Transport von Kies und Steinen im Fluss – unterliegen die Umweltorganisationen weitgehend. Das Gericht akzeptiert das vom Kanton geplante adaptive Bewirtschaftungskonzept mit gezielten Kiesentnahmen, sofern ein ausreichendes Monitoring sichergestellt wird. Es ergänzt jedoch eine bestehende Auflage: Der Kanton Luzern muss künftig auch Messdaten aus dem Kanton Aargau einbeziehen, um sicherzustellen, dass genügend Geschiebe flussabwärts transportiert wird. Die Beschwerde wird damit teilweise gutgeheissen, teilweise abgewiesen.